Verwandtschaft zwischen Standesbeamten und Brautpaar - Ist eine Trauung möglich?
Darf ein Standesbeamter, der mit dem Brautpaar verwandt ist, eine standesamtliche Trauung rechtskräftig durchführen? Gemäß der Personenstandsgesetzverwaltungsvorschrift darf ein Standesbeamter keine Amtshandlungen in eigenen Angelegenheiten durchführen. Dies bedeutet, dass der Standesbeamte keine Eheschließungen von nahen Angehörigen wie Eltern, Kinder, Geschwister, Nichten/Neffen usw. vornehmen darf.