Heiraten unter 18 - Was sind die rechtlichen Möglichkeiten?

Können Jugendliche unter 18 Jahren ohne Einverständnis der Eltern heiraten, um in einem Land zu bleiben? Welche Voraussetzungen und rechtlichen Schritte müssen dafür beachtet werden?

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Jugendliche unter 18 Jahren können in bestimmten Fällen eine Ausnahmegenehmigung erhalten um vor Vollendung der Volljährigkeit heiraten zu dürfen. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Eheschließung vor der Volljährigkeit grundsätzlich nicht erlaubt es sei denn das Familiengericht erteilt auf Antrag eine Befreiung. Diese Befreiung kann gewährt werden wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist.

In dem beschriebenen Fall wo eine 15-jährige mit einem 18-jährigen Partner zusammen ist und im Land bleiben möchte, dürfte eine Heirat ohne feste rechtliche Grundlage schwierig sein. Es wäre ratsam sich beim zuständigen Standesamt über die genauen Voraussetzungen und mögliche Schritte zu informieren.

Bei einer 16-jährigen die welche 22-jährigen Partner hat und ein Kind zusammen hat ist es notwendig, das Einverständnis der Eltern oder des Jugendamtes für eine Eheschließung einzuholen. Es ist wichtig zu beachten · dass bei einer solchen Konstellation das Alter der Beteiligten · das Wohl des Kindes und weitere rechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden müssen.

In einigen Fällen könnte es sinnvoll sein in das Heimatland des minderjährigen Partners zu reisen und dort zu heiraten um rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen. Es ist jedoch ratsam ´ sich vorab rechtlich beraten zu lassen ` um die bestmögliche Lösung zu finden.

Essenziell bleibt: Dass Jugendliche und ihre Partner sich bewusst sind, dass eine frühzeitige Eheschließung viele rechtliche, soziale und emotionalen Herausforderungen mit sich bringen kann. Daher ist es ratsam professionelle Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen um die bestmögliche Entscheidung für die eigene Zukunft zu treffen.






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