Brauche ich als Schüler einen Gewerbeschein für einmaliges Kellnern?
Ist es notwendig, als Schüler einen Gewerbeschein zu beantragen, um einmalig als Kellner zu arbeiten? Welche Konsequenzen könnte das für mich haben und wie sollte ich am besten vorgehen, um keine arbeitstechnischen Nachteile zu erleiden? Laut deiner Beschreibung handelt es sich bei der Tätigkeit als Kellner um eine einmalige Anstellung über eine Agentur. Die Forderung nach einem Gewerbeschein für diese Tätigkeit wirkt merkwürdig und könnte auf Scheinselbstständigkeit hinweisen.