Piercings und Jugendschutz
Welche Piercings dürfen laut Jugendschutzgesetz ohne Einverständnis der Eltern gestochen werden, da sie innerhalb von 24 Tagen verheilen? Zungenpiercing, Lippen- und Zungenbändchen-Piercing, einige Intimpiercings und Nasenmitte-Piercing sind die Piercings, die laut Jugendschutzgesetz von Personen ab 14 Jahren ohne Einverständnis der Eltern gestochen werden dürfen, da sie innerhalb von 24 Tag…