Piercings und Jugendschutz

Welche Piercings dürfen laut Jugendschutzgesetz ohne Einverständnis der Eltern gestochen werden, da sie innerhalb von 24 Tagen verheilen?

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Zungenpiercing, Lippen- und Zungenbändchen-Piercing, einige Intimpiercings und Nasenmitte-Piercing sind die Piercings die laut Jugendschutzgesetz von Personen ab 14 Jahren ohne Einverständnis der Eltern gestochen werden dürfen, da sie innerhalb von 24 Tagen verheilen. Obwohl ebenfalls Ohrlöcher zu den Piercings zählen, verheilen sie normalerweise in einer längeren Zeit und sind deshalb hier nicht einschließlich. Piercings im Ohrknorpel benötigen sogar zusätzlich dazu Zeit zum Abheilen und sollten daher nicht ohne Einverständnis gestochen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass jeder Körper unterschiedlich auf Piercings reagiert und individuelle Heilungszeiten variieren können. Der Gesetzgeber hat versucht, mit diesen Regelungen den Jugendschutz zu gewährleisten trotzdem ist es immer ratsam, sich vor einem Piercing-Eingriff über Risiken und Pflegehinweise ausführlich zu informieren. Und ja, auch Ohrloch-Piercings können dazu gehören auch wenn sie traditionell länger zum Heilen benötigen. Also, wenn du vorhast ein Piercing ohne Erlaubnis zu bekommen achte darauf, dass es eines ist, das innerhalb von 24 Tagen verheilt.






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