Öffentliche notdurft man nicht mehr anders z b durchfall

Darf man am Rande einer öffentl. Grünfläche, eines Autogroßparkplatzes, am Rande der Stadt oder ähnlichem im Notfall seine Notdurft verrichten? Oder was kann/ soll man sonst tun? Ist das strafbar? Und wie wird die öffentliche Notdurft geahndet? Wie ist es mit plötzlichem Erbrechen?

16 Antworten zur Frage

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ÖFFENTLICHE NOTDURFT. Darf man, wenn man gar nicht mehr anders kann, z.B. bei Durchfall?

Ich glaube, das dürfte nicht strafbar sein, wenn du nachweisen kannst, dass es anders nicht ging. Aber es gibt ja das Gesetz, dass wenn du unbedingt musst, dass du dementsprechend in jede Toilette darfst, ob öffentlich oder privat.
Das mit der Toilettenbenutzung ist nur ein hartnäckiges Gerücht. Die Wohnung ist unverletzlich und weder ein potentieller Klogänger noch der GEZ-Mann dürfen so einfach in die Wohnung eindringen.
Selbst in Gaststätten kann der Wirt Passanten untersagen, bei ihm aufs Klo zu gehen.
Lediglich in öffentlichen Gebäuden darf man sich "offiziell" entleeren.
Dieser Dienst steht nicht mehr zur Verfügung
Ich such dir noch schöne Links, denn ob du´s glaubst oder nicht, für Erwachsene ist das verboten was jeder Hund darf.
LtD
PDF in der Fassung.
www.usingen.de/pdf/satzungen/s_poliz ei.pdf?PHPSESSID=245c0b91c43d2faf3d237048 81c91019 - Ähnliche Seiten
Stadt Mülheim an der Ruhr - Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die meisten Gesetze sind leider PDF-Dateien, die kannst du dir ja in Google selber anschauen.
LtD :0
Wie geschidert ist es natürlich eine mit Geldstrafe belegt.Wenn man krank ist, so das man die Pflichten nicht mehr exakt wahrnehmen kann, hat man in der Öffentlichkeit nichts zu tun. Orginaltext der Polizei, als ich einen Epileptischen Anfall hatte und sich ein Bürger beschwerte weil ich ihm vor die Füße viel. Großherzig verzichtete man auf Strafe, weil ich zum Arzt gleich gefahren wurde und er es bestätigen konnte.Eine Dame empfand es als Zumutung das ansehen zu müssen. Ähnlich kann es da auch laufen.Die Toleranz ist da natürlich verschieden.
Ja, das Herz so manches Mitbürgers ist eiskalt und aus Stein.
Einem solchen kaltschnäuzigen Hund kann man nur wünschen, dass er selbst nie in eine ähnliche Situation kommt und der Hilfe anderer bedarf! Vielleicht rächt sich dann doch das ein oder andere.
Die gaffen und lästern, zupacken oder gar helfen will keiner, aber um sich reinzumischen und zu mokieren, ist man jederzeit bereit
Ich finde es echt traurig das Du hättest eine Strafe zahlen sollen. Wie ist des dann mit den Menschen die einen Tick haben? Müssen die dann auch ne Strafe zahlen weil sie zu laut rumschreien oder sich dauernd im Kreis drehen? Das is doch dann in dem Sinne auch eine zumuntung für die anderen.
Was nicht aufhaltbar ist kann auch nicht geahnet werden!
Sicher ist es kein Spaß,. wenn plötzlich jemand in einer Ecke sitzt und seine dringende Notdurft verrichtet. Danach sollte man allerdings so viel sein, den Platz einigermaßen abgedeckt zu hinterlassen; lustig wäre es in keinem Fall!weder für den Betroffenen noch für die aussenstehenden gezwungenen Zuseher.
Wenn es wirklich nicht anders geht, du es vorher nicht ahnen konntest, daß so etwas auf dich zukommt und doch ganz plötzlich mal mußt und es geht wirklich nicht anders, dann kannst du auf den außergesetzlichen Notstand pochen. Deine Schei.e darfste aber trotzdem wegräumen.
Also ich weiß, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Ordnungsgeld bestraft wird. Es gibt genügend öffentliche Toiletten, die man benutzen kann und als Erwachsener muss man in der Lage sein, sich entsprechend kontrollieren zu können. Bei Volksfesten zum Beispiel gibt es wenige öffentliche Toiletten mit sehr langen Schlangen davor. Wer sich da in die Büsche schlägt, kann in manchen Städten bis zu 100 Euro zahlen, nur für das Urinieren.
Ich habe das gerade nachgesehen, weil ich auf einer Stadtautobahn zwei Stunden im Stau stand und nur durch einen verständnisvollen Tankwart mit einigen anderen vor schlimmeren bewahrt wurde
Notfall durch eien Erkrankung,denke ich wird nicht bestraft wenn sie beweisbar ist, müsste ja dann auch Blutungen und Erbrechen bestraft werden an öffentlichen Plätzen.
Jedenfalls kann mans schon. Wenn die Polizei bzw. die Ordnungsamtfuzzi einen erwischen, muss man zahlen. Ich glaub nich, dass es denen wirklich interessiert, ob man Durchfall hat oder so.
Lieben
der Klugi
Also,es ist soweit ich weiß nicht erlaubt,und du musst ne strafe zahlen
WOW, wie passend diese Frage. Ich habe gerade meiner Tageszeitung entnommen, dass heute "Welttoilettentag" ist.
Na, dann passt das Thema heute ja ganz genau
Klar sollte man zuhause bleiben, wenn man krank ist, aber es gibt wohl dennoch Situationen, die nicht immer vorausschaubar zu planen sind.
Das Thema anders angegangen, bekommen ABM Kräfte im Park oder Wald keine Toilette.Kein Arzt schreibt krank weil man innerhalb der 6 Std. mal muß. Die Frage ist so gesehen ganz interessant. Ganz theoretisch könnte man Forstarbeit oder Landschaftsgestaltung ablehnen, weil man eventuell Gesetze verletzt.


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