Zahlungsaufforderung nicht zahlen

Hey, also ersteinmal kurze Vorgeschichte Ich bin Weihnachten 2014 rum von zuhause ausgezogen, mit einer alten "Freundin", eine 2er WG. Zu dem Zeitpunkt existierte noch die Mietprovision, die ich in voller Höhe übernommen hatte - gute 1.700,-€ Jetzt hab ich sie mal wieder darauf angesprochen, wie sie es mir denn zurückzahlen will, da ich im September wieder ausgezogen bin und wo anders wohne. Sie meinte, ich werde von ihr keinen Cent sehen, da ich eh keine Handfesten Beweise habe, das sie mir das Geld noch schuldet. Zusätzlich wurde mir im September und Oktober 2x 40,-€ für IHREN Strom und gestern 57,-€ für IHRE Rundfunkgebühren abgebucht worden. Sprich wir reden hier von einer Summe die an die Tausend grenzt. Ich dachte eig, da sie eine neue Mitbewohnerin hat und diese ja eigentlich ummelden sollte, für einen neuen Mietvertrag, das die Zahlung dann automatisch auf die neuen Mieter, also nicht mehr auf mich fallen. falsch gedacht. Was für Möglichkeiten habe ich an das Geld zu kommen? Ich habe ihr heute nochmal eine letzte Zahlungsaufforderung zukommen lassen, in der ich ihr eine Frist setze und die Kosten nochmal vor Augen führe. Meine Mutter meinte, wenn das nichts bringen sollte, kann ich einen außergerichtlichen Mahnbescheid verfassen lassen? Gibt es noch ein paar andere Möglichkeiten?

4 Antworten zur Frage

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Zahlungsaufforderung wegen Nicht Zahlen

Zunächst würde ich mal GEZ abmelden und auch den Strom.
Finito!
Dann direkt zum Anwalt.
Leg dem alles fein säuberlich dahin PLUS die Klamotten, die du sogar jetzt noch für sie/die bezahlst.
Dann ist Schluß mit Lustig.
Bei geringem Einkommen hilft dir die Rechtskostenbeihilfe - oftmals zu 100% sogar.
Dein "aussergerichtlicher Mahnbescheid" ist ein "gerichtlicher Mahnbescheid - alles andere wären nur Mahnschreiben!
Für einen Mahnbescheid brauchst Du keinerlei Beweise; den schickt das Gericht nur anhand Deiner Angaben. Deine Freundin kann diesem widersprechen, dann liegts an Dir, eine Zahlungsklage einzureichen. Hierfür sind dann Beweise / Zeugen nötig.
Überleg Dir die Beweislage sehr gut; ohne Beweise wirds schwer, Recht zu bekommen. Du musst beweisen, dass sie. und sie nicht, dass sie nicht. - und manchmal ist es einfach besser, schlechtem Geld kein gutes hinterherzuwerfen und den Verlust, so schmerzlich er sein mag, als neue Erfahrung abzutun und sich fürs Leben zu merken: Nix mehr ohne schriftlichen Vertrag machen, wenns um grössere Beträge geht.
Wegen der noch laufenden Zahlungen: wie es oben steht: Abbuchungen zurückbuchen lassen und entsprechende Sachen kündigen.
Mein Tipp : Buche diese Angelegenheit unter dem Konto Lebenserfahrung ab und vergesse das Ganze.
Du hast jemanden vertraut, der es nicht verdient und daraus solltest du einfach etwas für dich lernen.
Hänge jetzt nicht noch gutes Geld dran, denn ohne Beweise nutzt dir das nix.
In solchen Sachen muß man sich immer vorher absichern bzw genau überlegen mit wem man was abmacht und wem man vertraut. Der normale Weg ist zum Anwalt aber das wird nichts bringen denke ich. Wenn es dich nichts kostet würd ich es dennoch versuchen. Im Grunde hast du aber keine Beweise oder? Sie kann auch sagen das Geld hast du schon erhalten
wahrscheinlich ist von ihr auch nichts zu holen in Sachen Geld


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben. -


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Was passiert, wenn man bei einem Lieferservice Essen bestellt hat, dann aber nicht genug …

- Lieferservice Essen bestellt hat, dann aber nicht genug Bargeld da hat? Das Essen wird kalt!- Tag zahlen kannst. Man kann mit Karte schon an der Tür zahlen, nur wird das dem Pizzaservice zu teuer sein . Ggfls. -


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Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- auftretenten wasserschäden schützen? ich hab keine lust das zahlen zu müssen. Nein, wenn im Mietvertrag keine Fließen im -