Wo liegt sinn verjährung straftaten

Gerade in letzter Zeit geht es ja um die ganzen "Scheinheiligen" und deren perverse Taten. Doch man hört immer wieder die Fälle seien schon verjährt. Jedes mal wenn ich das höre könnte ich an die Decke gehen! Das Leiden des Opfers "verjährt" ja auch nicht, viele von ihnen haben bis zum Tod Probleme und sind damit auch oft alleine. Die Schuld der Täter soll nun aber nach einer gewissen Zeit aufeinmal "verjährt" sein! Wenn ich das Wort schon höre werde ich aggressiv. Wo liegt das Problem einen Täter bei eindeutiger Schuld auch nach 40 Jahren noch wegzusperren?

5 Antworten zur Frage

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Wo liegt der Sinn in der Verjährung von Straftaten?

1. Die Zeugen KÖNNEN sich einfach nicht mehr genau an die Tatabläufe erinnern
2. Werden die meißten Spuren verwischt sein!
Man kann niemanden aufgrund von Anschuldigungen anklagen
3. Hat die Justiz im Moment genug zu tun mit den heutigen Verbrechen.
aber wenn etwas tatsächlich aufgedeckt wird ,ist es doch absurd wenn es verjährt.
Wie soll es denn wirklich aufgedeckt werden?
Ohne spuren.
Aussagen bringen gottseidank voir gericht nix, sonst könnte ja jeder alles gegen jeden behaupten!
die polizei braucht alle Kräfte für HEUTE
Verjährungen sind gestaffelt. Nicht jede Tat verjährt gle. Manche nie manche Spät manche schneller - Diebstahl.
Aber es gibt auch Dinge die man mal als Fehler in der Jugend gemacht hat - dafür ein Leben lang mit dem Gedanken leben zu muessen, dass man morgen verhaftet wird? Das grenzt an Folter - wenn man mit 50 auf einmal für einen Diebstahl mit 20 bestraft werden kann?
In meinen Augen ergibt es auch Sinn, wenn man die Taten der kirchlichen Würdenträger aus den 60/70 Jahren nicht mehr verfolgen kann. Das waren Würdenträger, die in einer vollkommen anderen Zeit groß wurden - ich heiße es nicht gut, aber auch da müsste man die Frage nach "traumen" stellen, da auch die vll gequält wurden.
Die Verjährungsfrist von Volljährigkeit+15 Jahre? war es glaube ich, halte ich für eine gute Lösung. Denn Erinnerungen verschwimmen, Beweise wird es keine geben - und die Aussage von einer Person ist vll etwas schwierig als Beweis.
Die Verjährung ist nach Schwere der Straftat gestaffelt. Einleuchtend, dass man einen Ladendieb, der 20 Jahre nach seiner Tat sich im Suff damit brüstet, nun nicht mehr vor Gericht zieht.
Weitere praktische Gründe: Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwieriger ist es, gerichtsfeste Beweise vorzulegen. Gerade bei den Missbrauchsfällen, die nach Jahrzehnten von den Opfern an den Tag gebracht werden, dürfte außer ihrer Aussage keine weitere Beweisführung möglich sein, und das führt selbst in kurz zurückliegenden Verbrechen zu keiner Verurteilung. Die Justiz ist nun mal darauf angewiesen, schnell reagieren zu können. Darauf, dass sich Opfer erst outen, wenn ein Thema öffentlich geworden ist, ist sie nicht eingerichtet.
Allein auch ermittlungstechnisch sind die Staatsanwaltschaften nicht in der Lage, jeden ungeklärten Fall über Jahrzehnte aktenmäßig durchzuwälzen und alle sagen wir mal 5 Jahre das Verfahren ergebnislos neu aufzurollen.
Auf Grund öffentlichen Drucks angesichts der Nazi-Verbrechen hat man die Verjährung für Mord aufgehoben. Gegen NS-Schergen gab es zum Glück noch Zeugen- und Dokumentenbeweise, sodass ein paar davon verurteilt werden konnten. Aber wievile unpolitische Morde wurden tatsächlich noch aufgerollt?
Natürlich kann man rechtspolitisch darüber streiten, ob das strafrechtliche Instrument "Verjährung" in allen Fällen reichtig bemessen ist - auch vor dem Hintergrund, dass manche zivilrechtliche Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren.
Naja, vorbei ist vorbei. Es neu zu erwähnen, reisst bei Opfern wieder alte Wunden auf, kostet den Staat Geld und der Täter hat in den letzten Jahren sowieso nichts mehr gemacht, also ist es sinnlos in deswegen lebenslänglich einzusperren. Es gab aber auch schonmal Fälle, die so schlimm waren, dass sie nicht verjähren.


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