Wo finde rechtsgültige hinweise über vermieter insolvenz

1. Kann Mieter Miete kürzen bzw. einbehalten/aufrechnen? 2 Es existiert im Mietvertrag keine eindeutige Auflistung der zu zahlenden NK/BK Hintergrund: Ein Nachbar hat Probleme mit diesem Vermieter und soll bzw, hat schon Müll-, Schornsteinfegergebühren sowie Reparatur der Gastherme selbst bezahlen, bzw. hat es z.Teil schon als er einzog. Wo finde ich hier aussagekräftige Infos. Bitte nur antworten, wenn jemand Bescheid weiß bzw, entsprechende Links beifügt, über die ich mich weiter informieren kann. Besten Dank c.l.

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Wo finde ich konkrete und rechtsgültige Hinweise über Vermieter-Insolvenz?

Miete kann bei einem Mangel gekürzt werden
Die Betriebskosten müssen nicht explizit aufgelistet sein.
Und ob dein Vermieter bei Kasse ist oder nicht.geht dich eigentlich nichts an.
Wenn es dein Mietverhältnis nicht tangiert, kann dein Vermieter so pleite sein, wie er will
Hi, der KaususKnacksus ist der, daß im MV bereits die defekte Heizung schriftlich fixiert wurde, nun ist der Vermieter insolvent und seine Verwalterin meinte zum Nachbarn: sie können ja ausziehen. So gehts nicht. Ich suche nur Hintergrund-Infos um meinem Nachbarn weitere Vorgehensweisen aufzuzeigen.
was heißt : schriftlich fixiert.
Ist er im Wissen einer defekten Heizung eingezogen und deshalb ist die Miete günstiger oder dem Wissen, das Ding ist defekt, wird aber repariert?^^.
Und die Verwalterin ist eine " tja. arrogante dumme Kuh".
So gehts wirklich nicht
Nein, eigentlich nicht.
Die Kaution hat pfändungssicher auf einem Kautionskonto zu liegen.
Die Nebenkostenvorauszahlungen betreffen nicht die Zahlungen, die dann beim Mieter geholt werden können.
Und ich meinte diesbezüglich auf den Nachbarn gemünzt, wenn es dein Mietverhältnis nicht tangiert.
im MV des Nachbarn steht u.a. Heizung defekt, jedoch der Termin zur Reparatur ist offen. Meine Nachbarin hat bereits über 400 Euro für die Instandsetzung der Gastherme im November 09 bezahlt, gestern kam der Schornsteinfeger und bemängelte die 'Abgaswerte' der Therme und will diese dicht machen, wenn das nicht behoben wird.
Es scheint eine verzwackte Sache zu sein.
Soll bzw. darf sie die kommende Mietzahlungen einbehalten, um die bisher vermieterpflichtigen Punkte auszugleichen? Geld für einen Anwalt hat sie auch nicht - hatte ich ihr empfohlen!
Weiter: wenn sie die Kosten übernehmen würde, müsste sie das doch irgendwie in Abzug bringen. Das ist eigentlich, was ich erfahren möchte.
Also.
Geld für einen Anwalt hat sie nicht.dann sollte sie zum Gericht gehen und einen Beratungsschein beantragen.
Den bekommt sie bestimmt und wird dann von einem Anwalt, den sie sich raussuchen kann bestens beraten.
Da die Heizung Sache des Vermieters ist, kann man sagen, sie hat es dem Vermieter ausgelegt. und dürfte - von der Logik her - dieses Geld mit der Miete verrechnen.
Kommt aber darauf an, wer denn den Monteur bestellt hat.
Denn - wer bestellt, der bezahlt. - also nicht ganz so einfach.
Da sollte ein Fachmann her, denn wenn diese "Verwalterin" was zu sagen hat, sieht deine Nachbarin das Geld vielleicht nicht wieder.
Ich würde, an der Stelle der Nachbarin, diese Mietzahlungen zurückbehalten und dies dem Vermieter mitteilen.
Bezüglich der Abgaswerte sollte sie dem Vermieter eine Frist setzen mit dr "Androhung.oder dem Vorschlag", diese auch zu zahlen und zu verrechnen.
Macht so viel wie möglich schriftlich denn vor Gericht zählt letztendlich nur nachweisbares.
o.k. paschikbabba, ich denke auch, daß hier ein anwaltliche Beratung notwendig ist. Natürlich werde ich ihr, soweit ich kann, behilflich sein, ich werde den Schriftwechsel für sie aufsetzen (habe den MV und die von ihr verauslagten Rechnung vorliegen. Muss das alles mal aufrechnen, und so wie ich grob sehe, hat sie bereits rd. 800 Euro verauslagt, die eigentlich eindeutig Vermieterseitig übernommen werden müssen.
Dir erstmal.
.l.
womit du.einfach nur recht hast.
Ich kenne solche Konsorten zur Genüge.leider.
Und es werden immer mehr.
Hi Ihr beiden hilfreichen User: Also, ich habe mal telefonisch meinen Anwalt konsultiert und ihm den Fall geschildert. Er meinte - und so haben wir, bzw. ich es der Nachbarin auch gesagt: Die Auflage an den Vermieter seinen Zahlungsverpflichtungen bis zum 31.7.2010 nachzukommen, bzw. die Beträge zu erstatten, ansonsten der bislang vom Mieter verauslagte Gesamtbetrag von den Mietzahlungen einbehalten wird, d.h. August/Sept. und ein Teil Oktober keine Mietzahlungen. So, das habe ich ihr in schriftlicher Form fixiert und sie hat das an ihre Vermieterin abgeschickt. Mal schaun, was daraus wird! Kautionszahlungen bestehen zum Glück nicht, denn die dürften im Falle einer Kündigung sowieso 'flöten' gehen.
Nochmals und Euch beiden ein tolles Wochenende mit viel Sonne und alles was dazu gehört.lores
Hi reaktiviert: für die interessanten Links, der erstere ist schon sehr hilfreich. Warum hast Du nicht geantwortet, hätte gerne ein Top gegeben.
.l.
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