Wie lange nach ärztepfusch man arzt verklagen
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Wie lange nach einem Ärztepfusch kann man einen Arzt verklagen?
Bei Ärztepfusch beginnt die Verjährung nicht zwingend mit der der fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Der Beginn der Verjährung ist regelmäßig abweichend von dem Zeitpunkt der ärztlichen fehlerhaften Behandlung. Vereinfacht gesagt bedeutet es, dass allein der negative Ausgang einer fehlerhaften Behandlung nicht dazu führen muss, dass Sie als geschädigter Patient Kenntnis von einer ärztlichen Fehlbehandlung haben. Frühestens dann, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung geworden zu sein, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.