Man 19 nach 3 monaten anzeigen unter alkoholeinfluss sex 15

ja und wie ist das wenn sie das ja freiwlllig gemacht hat? und wie is die verjährungsfrist?

43 Antworten zur Frage

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Kann man einen 19 jährigen nach 3 Monaten anzeigen die beide unter alkoholeinfluss, Sex mit einer 15 jährigen hatte?

also ich schlidere euch das problem mal da, es geht nicht um das mädchen zu schützen die is sebst schuld. also dieser 19 jährige war auf dem jahrmarkt total besoffen un das mädchen auch! sie hat ihm dann einen geblasen un er sie gefingert , mehr war da nicht un das mädchen wurde nicht gezwungen, das treibt so sachen öfters! also was denkt ihr? was könnt da passieren gestzlich gesehen?
sry das ich das sage aber das mädchen treibt so sachen auch im nüchternen zustand!
un nätürlich wird soffenheit berücksichitgt, bei uns in der stadt wurde jemand ermordet! un der täter bekam kein stafe weil er besoffen war
sie wurde nicht abgefüllt die sind erst aufeinader getroffen wo bei schon voll waren, un vergewaltigung war das auch nicht! dann würd sie lügen
gibt es keine chance wie man dem 19jährigen helfen kann
gibt es keine möglichkeit da jemand zu helfen? z.b. wenn man ausfindet das dass mädchen schon vorher sex hatte?
ohne scheiß das is so unfair! das mädchen wusst genau was sie da macht un bei waren voll
was ich noch wissen will das mädchen war ja besoffen! un noch keine 16, un es war nach 12 uhr dort alleine ohne eltern oder aufsichtsperson! hilft das was?
ei dann kann der kerl auch falsch aussage machen oder un einfah sagen es stimmt bzw. er weiß nix mehr un ich kann zeugenverweigerung recht nehmen oder?
mitlehrweile ist sie 16, ja aber es bringt ja auch nix wenn ich aussage dann bin ich lieber ruhig
ihr seid doch so schlau hier^^, dann müsst ihr doch jetzt mal bitte was positives für den mann finden ihrgend etwas bitte denkt nach
wieso ist es zuspät für sie?
ach dem kind is das egal die mutter will sich blos rächen so kommt es mir vor ihr geht es gar nicht um die sache sondern einfach ums prinzip
wie soll ich das im sand verlaufen lassen? wenn die mutter ne anzeige will!
ich war dort gar nicht dabei! es hat einer gesehen aber der war voll
ich kann ja schlecht zur polizei gehen un fragen ob es über die schon akten gibt oder?
das mäde sagt nix das is dem bis jetzt egal gewesen aber mom. findet es das gut das es das zepta in der hand hält über mich
JA, unter 18 nur mit einverständniss der Eltern/Erziehungsberechtigten
18 ist falsch, schon ab 16 haben die Eltern nichts mehr zu melden.
Das ist nicht ganz korrekt. Wenn jmd. 14, aber noch nicht 16 ist und mit jmd. älteren verkehrt, gelten Einschränkungen. Sprich: Laut Gesetz greift die sexuelle Selbstbestimmung erst mit 16, allerdings wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. D.h. nur wenn alle Beteiligten einschließlich der Eltern zustimmen kann nichts passieren.
Die 3 Monate sollten kein Problem sein. Kommt meiner Meinung nach dann drauf an, wie freiwillig die ganze Sache war.
Ja,aber die Eltern der 15-jährigen würden möglicher Weise eine Anezige wegen verletzung der Aufsichtspflicht bekommen.Das kommt allerdings auf den Richter an.
ja,kannst du,wenn die 15 jährige als zeugin aussagt
Eine Anzeige ist noch möglich
§ 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung - dejure.org
Eine ärztl. Untersuchung unmittelbar danach wäre von Vorteil gewesen.
Verjährung laut dieser Quelle
20 Jahre
http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d_verjaehrung.htm
Was passieren kann :
es wird ein Verfahren gem. o.a. Straftat eingeleitet, Aussagen werden protokolliert, Zeugen vernommen.
weiteres siehe Grafik
http://www.aup-group.de/BetrSichV/Teil3/3.html
ob das Verfahren eingestellt oder eine Verurteilung erfolgt kann wirklich nur ein Hellseher beantworten
jep, denn jetzt könnte der 19 Jährige behaupten, dass hätte nicht stattgefunden und ich schätze die waren nur zu zweit
nein,sind nicht verjährt,aber dann muß die 15 jährige auch zu einer aussage bereit sein
erstens:Alkohol ist keine entschuldigung
zweitens:Ich glaube kaum das dieses mädchen es im normalen zustand getan hätte
ich dachte aber es gibt gerichtsurteile, zwar mit anderen Anklagen, wo durch Alkohol/Drogen der Angeklate als unzurechnungsfähig erklärt wurde
oder liege ich da falsch`?
ja,gibt es,klar,aber wenn das mädchen aussagt,das sie mit alkohol abgefühlt wurde,liegt die sachlage anders
ich drücke es mal ganz vorsichtig aus,wenn schon hat derjenige pech,der 19 jährige,weil die 15 jährige könnte es auch als vergewaltigung hinstellen.das ist die warheit
ich glaube dir ja,aber wenn würde die staatsanwaltschaft eher glauben schenken?dir,als Mann.oder ihr als Frau.?
eher die Frau,auch wenns ne lüge ist,damit mußt du rechnen
besorge ihm einen guten Anwalt und glaubwürdige
Zeugen
naja,hoffen das die sache net rauskommt,oder zur Polizei gehen und die sachlage schildern,die nehmen es zu Protokoll.festhalten tun die dich nicht
ich hatte mal 250euro gefunden und sie eingezahlt auf der bank,danach kamm heraus das es falschgeld war,und ich hab mich selber angezeigt bei der Polizei,das verfahren wurde nach 2 monaten von der staatsanwaltschaft eingestellt
diesen Schlagabtausch würde ich einem Profi überlassen
geh zur Polizei,schildere ihnen das,und sage ihnen wer bzw. wie das Mädchen heißt,wo sie wohnt usw.die nehmen alles zu Protokoll
und schreiben bzw. warten bis das Mädchen selber kommt.
aber dann warst du wenigstens schon als erster vor ort bei der Polizei,weil das wird dir hoch angerechnet
ober schlägt unter , das schwerste Delikt kommt immer zuerst, die anderen dürfen sich einreihen
ja,wenn die eltern keine falschausage machen,um ihre tochter in schutz zu nehmen,haste vielleicht glück
nur als kleines Beispiel.ich erwähne nur Markus und die kleine aus Türkei.die eltern haben auch ne falschaussage gemacht,aber der staatsanwalt bsw. anwalt schenkt denn eltern glauben
das du die aussage verweigerst,bringt nicht viel,weil die aussage des mädchen mehr glauben geschenkt wird,und weil sie 15 ist
§ 55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht - dejure.org
berechtigter Personenkreis
§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten - dejure.org
naja,dann ist es im prinzip für sie zu spät,ausser sie gibt es als vergewaltigung an,um dich zu ärgern,aber wenn sie selber in diesen 3 monaten nichts getan hat,dann würde ich an deiner stelle auch ruhig bleiben,vielleicht schämt sie sich,das es ihre eltern herausbekommen
naja,dann lass es im sande verlaufen,und ausserdem warste ja net der einziege der dort war,oder?dein kumpel war ja auch vor ort
naja,wenn die mutter es unbedingt will,sollte man doch zur Polizei gehen,es kann ja auch sein,das die Mutter aktekundig ist wegen einiger sollcher delikte
Frag in dem Bekanntenkreis des Mädchen nach, ob de Zeugen findest.
Weil wenn der Angeklagte es nicht beweisen kann, das es von beiden freiwillig war, hat er die Arschkarte.
Das einzigste was man da machen kann, ist die Möglichkeit, die glaubwürdigkeit des Mädchen zu verringern bzw. voll anzuzweifeln.
Schreibst ja, "das treibt so sachen öfters", finde Zeugen die das bestätigen und erkläre das es dort genauso war. Versuch auch was gegen die Eltern, denn mit unter 16 darf sie nur bis 22 Uhr raus! Soll heissen, die Eltern hätten in den Moment ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Was sagt eig das Mädchen selber zu den Vorfall?
nein,darüber werden sie dir auch keine auskunft geben,ob sie aktenkundig ist,aber wenn sie schon einige anzeigen gemacht hat wegen ihrer tochter,und es ist nicht herausgekommen bei der sache
schenkt man dir mehr glauben als der Mutter.
aber ich würd hingehen zur Polizei,und nachfragen bzw. zu Protokoll nehmen lassen,so kann dir die Mutter nichts anhaben in entefekt


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