Welche kriterien man erfüllen wohnberechtigungsschein bekommen
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt:
12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt
18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt
plus 4.100 Euro für jede weitere Person.
Die Bundesländer können abweichende Grenzen festlegen, z.B. Berlin und Brandenburg +40%."
Wohnberechtigungsschein – Wikipedia
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