Was gehört betriebskostenabrechnung
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Was gehört in eine Betriebskostenabrechnung?
http://www.ummelden.de/ratgeber/pdf/Betriebskostenabrechnung.pdf
• die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
• die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung,
• die Heizungs- und Warmwasserkosten,
• die Kosten des Betriebs eines maschinellen Personen- oder Lastenaufzugs,
• der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
• der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung,
• der Gartenpflege,
• der Beleuchtung,
• der Schornsteinreinigung,
• der Sach- und Haftpflichtversicherung,
• des Hausmeisters,
• des Betriebs der Gemeinschaftsantennen- oder Verteileranlage für das Breitbandkabelnetz und der Gemeinschaftseinrichtungen für die Wäschepflege sowie die sonstigen Betriebskosten.
• Zu letzteren gehören beispielsweise die Betriebskosten einer Sauna, eines Schwimmbads oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung.
Nicht umlagefähig sind:
• Verwaltungskosten,
• Instandhaltungsrücklagen,
• Reparaturkosten,
• Kreditzinsen
• sowie Portokosten und die Kosten für die Erstellung von Abrechnungen.
siehe:
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/1568325.html
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