Was bedeutet artikel 70 absatz 1 grundgesetz

Ich frage, weil in einem Buch der Autor kritisiert, dass offenbar in unserem Bildungssystem durch das BmBF permanenter Verfassungsbruch betrieben wird, da Bildung eine Sache der Länder und nicht des Bundes sei. Stimmt das?

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Was bedeutet Artikel 70, Absatz 1, im Grundgesetz?

Die Länder haben das Recht, Gesetze zu erlassen - aber nur in den Bereichen, in denen dieses Recht nicht dem Bund vorbehalten ist. Dies gilt z.B. für die Militärgesetzgebung, für die ausschliesslich der Bund zuständig ist.
Wie es Kalle schon schreibt:
Bildung ist Sache der Gesetzgebung der Länder.
Der Bund mischt sich tatsächlich öfter mal auch in Dinge ein, die ausserhalb seiner Gesetzgebungskompetenz liegen - eine sehr umstrittene Vorgehensweise.
Allerdings ist die Zuständigkeit der Länder selbst auch umstritten; es kann nicht angehen , dass z.B. jedes Land seine eigene neue Rechtschreibung erfindet.
Na, lieber Teddybaer144! Da bekommst du aber großen Ärger mit den MdB.
Der weit überwiegende Teil der Gesetze wird vom Deutschen Bundestag und damit vom Bund beschlossen.
Ausnahmen sind begrenzt, wie:
In der eigenen Zuständigkeit der Länder verbleiben nur noch wenige Bereiche, wie zum Beispiel die Bildung, die Kultur und das Polizei- und Ordnungsrecht. Nur dort können die jeweiligen Landesparlamente eigene Gesetze erlassen.
Alles, was nicht durch Bundesgesetze oder das Grundgesetz geregelt ist, können die Bundesländer in eigenen Landesgesetzen regeln.
Das ist zu einschränkend.
Das BGB z.B. ist Bundesgesetz, aber zu diesem können die Länder ergänzende Gesetze erlassen. Diese dürfen dem BGB allerdings nicht widersprechen, sonden können nur ergänzende Regeln enthalten.
Ich frage, weil in einem Buch der Autor kritisiert, dass offenbar in unserem Bildungssystem durch das BmBF permanenter Verfassungsbruch betrieben wird, da Bildung eine Sache der Länder und nicht des Bundes sei. Stimmt das?10
Wenn Bildung ausschließlich eine Sache der Länder ist, warum gibt es denn überhaupt dieses Bundesministerium? Ganz so ist es auch wieder nicht. Das Berufsbildungsgesetz ist beispielsweise ein Bundesgesetz.
Hast völlig Recht. Ich hatte das nicht so genau umschrieben. Es gibt ja auch Bundesgesetze, deren Anwendung und Auslegung wiederum Landessache ist.
Die Bildungspolitik ist ein herrliches Beispiel für Art.10.
"Was dich nicht umbringt, macht dich stärker! Ihr wollt doch stark werden, oder, Kinder? Ja, genau! Und das ihr für den Staat dabei billiger werdet als 'ne polnische Strichnutte, macht euch doch sicher auch nichts aus." - Angela Merkel, in Bezug auf die Einführung der G8 im Dialog mit den Schülern.
"Also musste Billig-Bildung her - was aber gar nicht so leicht umzusetzen ist, wie man glauben könnte. In den 80er-Jahren durchkreuzte die Hirnforschung die finsteren Pläne, in den 90ern herrschte die allgemeine Erkenntnis, dass die Pubertät sehr schwierig wäre, und lustlose, hässliche Kleinkriminelle mit Schlabberpullis und Mittelscheitel sehr viel Freizeit brauchten. Danach brauchte es noch ein paar Jahre, um sich Argumente auszudenken, die man für Spar-Schule vorschieben könnte.
2006 war es dann so weit. Dank der neuen G8-Regelung müssen potenzielle Gymnasiasten nun nur noch acht Jahre auf der weiterführenden Schule fristen , dafür aber doppelt so intensiv! G8 ist der ja wohl der Gipfel − G8-Gipfel!, denken da viele, doch die unvorteilhafte Schulverkürzung war erst der Anfang: Man darf gespannt sein auf günstige Deutschlehrer aus der Ukraine, die erste McBildung-Filiale oder auch die vereinfachende und effektive Rohrstock-Rückholaktion."
Aus: www.stupidedia.org
Wo wir doch gerade den G7-Gipfel hatten…


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