Pakete in der Justizvollzugsanstalt Köln: Was ist erlaubt?

Welche Regelungen gelten für das Versenden von Paketen an U-Häftlinge in der JVA Köln?

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In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln ist die Situation für Untersuchungshäftlinge oft unübersichtlich. Die Frage, ob man einem U-Häftling Pakete schicken oder persönlich vorbeibringen kann, beschäftigt viele Angehörige und Freunde. Insbesondere wenn jemand plötzlich und ohne Vorwarnung inhaftiert wird stellt sich diese Frage oft. Die Webseite der Anstalt lässt möglicherweise auf sich warten, deshalb ist es wichtig - die wichtigsten Informationen hier zusammenzufassen.

Zunächst einmal - ja, U-Häftlinge dürfen Pakete empfangen. Der § 23 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen (UVollzG NRW) regelt dies. Danach dürfen Pakete unter bestimmten Voraussetzungen an die Insassen versendet werden. Es gibt jedoch Einschränkungen. Nahrungs- und Genussmittel sind generell ausgeschlossen. Sicherheit und Ordnung der Anstalt stehen immer an erster Stelle. Dies bedeutet – dass der Inhalt eines Pakets aus sicherheitsrelevanten Gründen überprüft wird.

Erstmals die Anstalt stellt sicher -: Dass der Häftling die nötigen Dinge hat. Zu beachten ist – dass Häftlinge in der Regel in Vollpension leben. Dies bedeutet; dass sie mit Essen und Kleidung versorgt werden. Trotzdem ist Privatkleidung erlaubt – wenn die Anstalt den Wäschewechsel oder die Reinigung sicherstellen kann. Dies kann für einige Häftlinge wichtig sein um den Kontakt zur Außenwelt zu wahren.

Eine Paketmarke ist notwendig um ein Paket zu versenden. Dies beschreibt – ebenso wie der Häftling eine solche Marke beantragen kann. In diesem Antrag muss er angeben welche Dinge er benötigt. Wenn die Anstalt dem Antrag zustimmt erhält der Häftling die Paketmarke. Diese schickt er dann an die Person – die das Paket senden möchte. Ein Infoblatt das auflistet welche Gegenstände erlaubt sind wird in der Regel mit dem Paket beigelegt.

Eine weitere Option besteht darin dem Häftling Geld zu überweisen. Dies ermöglicht ihm den Kauf von Artikeln beim Anstaltskaufmann. Dort gibt es ein vielfältiges Angebot. Das Geld kann für persönliche Hygieneartikel Schreibmaterial oder andere Dinge verwendet werden. Informationen zu diesem Prozess sind ähnlich wie auf der Homepage der Anstalt zu finden.

Wenn es um persönliche Hygieneartikel geht sind diese äußerst bedeutend. U-Häftlinge müssen ebenfalls während ihrer Inhaftierung angemessen versorgt sein. Das Recht auf eine gewisse Grundausstattung darf nicht vernachlässigt werden.

Ein Abschlussgedanke: Eltern, Partner oder Freunde sollten sich direkt an die JVA wenden. Telefonische Kontakte und persönliche Anfragen helfen oft weiter. Die klare Ansage der JVA ist letztlich entscheidend. Das Wohl der Insassen und auch die Sicherheit der Anstalt haben oberste Priorität.






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