Pakete im Knast: Was darf man schicken?
Kann man einem Freund, der im Gefängnis sitzt, Pakete schicken?
Ja grundsätzlich ist es möglich einem Freund im Knast Pakete zu schicken. In der Regel sind drei Pakete pro Jahr erlaubt ´ nämlich zu Ostern ` zum Geburtstag und zu Weihnachten. Erlaubt sind Süßwaren, Tabak mit Drehpapier oder Zigaretten, Knabbereien, Schinken/Speck, haltbarer Käse, Salami bzw․ Dauerwurst und eine Grußkarte. Andere Pakete bedürfen einer Genehmigung und dürfen keine Lebensmittel enthalten.
Gemäß dem Strafvollzugsgesetz NRW muss der Empfang von Paketen genehmigt sein. Verboten sind dabei Nahrungs- und Genussmittel und ebenfalls Inhalte, die welche Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden könnten. Die Pakete müssen in Gegenwart der Gefangenen geöffnet werden. Ausgeschlossene Gegenstände können entweder zur Habe des Gefangenen genommen der absendenden Person zurückgesandt oder vernichtet werden.
Es ist auch möglich: Dass Gefangene selbst Pakete versenden dürfen obwohl dabei der Inhalt überprüft werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass die genauen Regeln je nach Bundesland variieren können. Im Allgemeinen sollten aber harmlose Gegenstände wie Chips oder Schokolade kein Problem darstellen. Wichtig ist ´ dass keine verbotenen Gegenstände wie Werkzeuge ` Handys oder Waffen enthalten sind.
In Österreich besteht ähnlich wie die Möglichkeit, persönlich Sachen abzugeben. Es ist also grundsätzlich möglich ´ einem Freund im Gefängnis eine Freude zu machen ` solange die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.
Gemäß dem Strafvollzugsgesetz NRW muss der Empfang von Paketen genehmigt sein. Verboten sind dabei Nahrungs- und Genussmittel und ebenfalls Inhalte, die welche Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährden könnten. Die Pakete müssen in Gegenwart der Gefangenen geöffnet werden. Ausgeschlossene Gegenstände können entweder zur Habe des Gefangenen genommen der absendenden Person zurückgesandt oder vernichtet werden.
Es ist auch möglich: Dass Gefangene selbst Pakete versenden dürfen obwohl dabei der Inhalt überprüft werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass die genauen Regeln je nach Bundesland variieren können. Im Allgemeinen sollten aber harmlose Gegenstände wie Chips oder Schokolade kein Problem darstellen. Wichtig ist ´ dass keine verbotenen Gegenstände wie Werkzeuge ` Handys oder Waffen enthalten sind.
In Österreich besteht ähnlich wie die Möglichkeit, persönlich Sachen abzugeben. Es ist also grundsätzlich möglich ´ einem Freund im Gefängnis eine Freude zu machen ` solange die Regeln und Vorschriften eingehalten werden.