Vorzeitig aus mietvertrag raus trotz kündigungsfrist

hi , mir ist da folgendes problemchen zu ohren gekommen. evtl. hatte das jemand auch schon mal oder kennt einen rat. situation: - mieter kündigt seine wohnung , will aber vorher raus und kann, wenn er es überhaupt kann, nur mit not beide mieten zahlen - nun hat der vermieter eingewilligt den mieter früher zu entlassen, wenn dieser einen nachmieter findet dass der vermieter den bzw. die nachmieter nicht akzeptieren muss ist mir bekannt. ist auch irgendwo logisch. wie sieht es aber aus, wenn der vermieter schon mit mehreren der vorgestellten nachmieter in ein vertragsverhältnis getreten ist, dieses aber dann wieder aufgelöst wurde? der vertragsschluß spricht für mich dafür, dass die nachmieter zumutbar sind bzw. waren und akzeptiert wurden. meiner ansicht nach nutzt der vermieter die regelung, dass er keinen akzeptieren muss, schamlos aus. darf er das? gibt es in diesem fall für den mieter eine möglichkeit sich die übrigen mietzahlung zu sparen. aus dem kontext ergibt sich gleich die nächste frage. also gibt der vermieter sich wie oben beschrieben, d.h zeigt nur wenig interesse die wohnung tatsächlich an einen nachmieter zu vermieten. vereinbart aber täglich einen besichtigungstermin. kann hier auch der mieter blockieren, oder muss er das über sich ergehen lassen? denn der mieter kommt erst am abend nach hause, hat dazu kinder, die zu vereinbarten zeiten schon zu bett müssen.

17 Antworten zur Frage

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Vorzeitig aus dem Mietvertrag raus, trotz Kündigungsfrist?

ach ja vereinbarte schlüsselübergabe, ende des monats!
sollte keiner einen rat wissen, dann kennt vielleicht jemand ein gutes gutes forum zum thema?
grandpa wolf
ja die schlüsselübergabe sollte ende des monats laufen, es geht hier vor allem darum die doppelbelastung zu minimieren.
wie sieht es bei familienzuwachs aus?
müsste der mieter sofort nach geburt umziehen? oder könnte er solange warten bis er der meinung ist, dass das kind alleine im eigenen zimmer übernachten kann?
Wenn der Vermieter ihn vorzeitig rauslassen würde, dann muss das schon schriftlich festgahalten sein, sonst nützt das alles nix.
Der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren.
Allem Anschein nach will der Vermieter das ausnutzen, denn die Miete steht ihm zu, die Kündigungsfrist muss der Mieter schließlich einhalten.
Wohnungsbesichtigungen haben so zu erfolgen, das der Mieter sich das selber raussuchen kann wann er diese machen kann. Der Vermieter kann nicht verlangen, das der Mieter dafür ständig zugegen ist.
Da es sich sehr unwahrscheinlich anhört, das der Vermieter ein Einsehen zeigt, dann sollte sich der Noch-Mieter an den Mieterbund wenden. Vlt können die effektiver Weiterhelfen.
vlt hilft das weiter:
Zutritt - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Mietvertragskündigung: Nachmieter und zumutbare Wohnungsbesichtigung
Was ist zu tun, wenn ich kein Nachmieter für die Wohnung finde?
Nachmieter grundlos abgelehnt - frag-einen-anwalt.de
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Sofort nach der Geburt muss man nicht umziehen, aber es sollte schon beizeiten daran gedacht werden, dsas das Kind in einem eigenen ZImmer schlafen kann, damit es sich nicht daran gewöhnt immer bei den Eltern zu schlafen. Lasst euch ruhig etwas Zeit, in den ersten Moanten ist das noch nicht ausschlaggebend
Du musst, wenn Du vorzeitig aus einem Mietvertag aussteigen willst, dem Vermieter 3 Nachmieter für die von Dir gemietete Wohnung bringen!
Die Nachmieter müssen auf jeden Fall kompetente Nachmieter sein.
Zu Deiner 2. Frage:" Wenn Du merkst, dass der Vermieter sich nach dem dritten vorgeschlagenen Nachmieter immer noch quer stellt, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen kannst Du ausziehen.
Keinesfalls kann der Vermieter zu jeder Tag und Nachtzeit von Dir verlangen, dass er mit neuen Nachmietern Deine Wohnung besichtigt.
Der Vermieter hat ganz genaue zeiten einzuhalten, wenn er nachmietern Deine Wohnung zeigen will. Schau mal ins BGB "Bürgerliche Gesetzbuch" unter Mietrecht nach, dort findest Du alles, was Du brauchst.
Das allerbeste wäre, wenn Du im Streitfall zum Mieterverein gehst und Dich vom Mieterverein vertreten und beraten lässt. Das wirkt oft Wunder! Du kannst Dich aber auch bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht bei der kostenlosen Rechtsauskunft eingehend bzgl. Deiner Mietprobleme erkundigen.
shakayaskatze
Ergänzung zu Deiner Ergänzung:
Na, wenn es jetzt schon zum Ende des Monats zu einer Schlüsselübergabe kommt, ist doch alles in Butter!
Und was den Rat angeht, habe ich Dir eben geraten, dass Du am allerbesten mal den Mieterverein oder die kostenlose Rechtsauskunft des Amtsgericht´s welches für Deinen Wohnort zuständig ist aufsuchen sollst.
Ein anderes Forum, als LycosiQ kann Dir auch keinen besseren Rat geben.
Nun dann, wünsche ich Dir einen guten Umzug.
shakayaskatze
Nochmalige Ergänzung zu Deinen nochmaligen Ergänzungen:
" Ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass Dir bzgl. Deiner sehr umfangreichen Mietprobleme -und Fragen auf jeden Fall bei der kostenlosen Rechtsauskunft des für Dich zuständigen Amtsgericht´s sehr viel besser geholfen wird, als wir Dir hier helfen können! "
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holst und Dich nach der Antragstellung und Bewilligung "im Rahmen einer kostenlosen Beratungshilfe" durch einen von Dir ausgewählten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin >ganz fachmännisch und kompetentberaten lässt.
shakayaskatze
Das mit den maximal "drei" Nachmietern ist leider nicht so, auch wenn es immer wieder mal auftaucht. Vermieter müssen leider gar keine Nachmieter akzeptieren, die der Mieter vorstellt, und wenn sie noch so kompetent wären oder über die nötige Bonität verfügen
Der Kontakt mit dem örtlichen Mieterverein oder Amtsgericht ist aber in jedem Fall ein hilfreicher Vorschlag.
so seh ich das auch. leider kenne ich den dortigen mietverein, dieser war mir leider keine hilfe. ist eine kreisstadt, hat aber nur einen ansprechpartner. ich hatte dazu das glück bei so ne art azubi zu landen.
was mir sehr entgegen kommt, ist der vorschlag mit dem amtsgericht kann der mieter dort einfach auftauchen oder muss er was beachten
Das Amtsgericht ist auf jeden Fall, die allebeste Lösung für Dein Problem. Vor allen Dingen musst Du dort nicht erst als Mitglied eintreten " wie es beim Mieterverein der Fall ist". Rufe sobald wie möglich, doch einfach mal das Amtsgericht an, welches für Deinen Wohnort zuständig ist und frage dort nach, wann Du mal zu der kostenlosen Rechtsauskunft kommen kannst bzw. ob dort bestimmte Sprechzeiten und Anmeldezeiten vorliegen.
Ich wünsch Dir ganz viel Erfolg.
@ grandpa Wolf
Das mit dem Suchen bis zu 3 Nachmietern steht aber so im BGB Mietrecht. Ich schaue mir das morgen nochmals an. Entschuldige, ich will Dich auf keinen Fall verbessern, doch so habe ich es gelernt.
Auch Dir wünsche ich noch einen schönen Abend und später eine gute Nacht.
GLG auch an Dich von shakayaskatze
hier zu den 3 Nachmietern:
Mietrecht & Sonstiges
Vorsicht, ein Vermieter muß keinen Vorschlag "Nachmieter" annehmen, warum auch. Es gibt ein Vertragsverhältnis und dies haben beide Parteien zu erfüllen.
Selbstverständlich sind Absprachen möglich, auch über "Nachmieter". Aber wenn denn der Vermieter nicht will, dann eben nicht. Schaue bitte in Deinen Mietvertrag. Dort wurde geordnet, wann und wie oft Der Vermieter mit wem in Deine vier Wände darf. Keine Vereinbarung, also auch keine Termine. Eigentlich ganz einfach.
Wohnungsrückgabe:
Mietvertra g läuft meist bis 30./31., also eines Monats. Jetzt im April also der 30.04. Rückgabe aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben am nächsten Werktag, also am 04. Mai.
Wenn denn der Vermieter so einer ist, der die Vereinbarungen genau einhalten möchte, mache ich natürlich auch keinen Fehler und muß in den sauren Apfel beißen. Er bekommt die Schlüssel am Montag.
Viel Glück und erg. ggf. die Frage.
Wenn belegbar ein Nachfolgevertrag abgeschlossen wurde, könnte man ggf. eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses in einem Rechtsstreit nachträglich durchsetzen - ich bezweifle aber, daß eine Kopie des Mietvertrages eines Nachmieters vorliegt.
Ansonsten gilt die 3-Monatsfrist und das war ja auch vor der Kündigung klar. Tägliche Besichtigungen muß man nicht ertragen, Termine sind vorher abzustimmen und müssen die berechtigten Interessen des Mieters berücksichtigen.
Wolf
Betreffs des Nachmieters hier noch ein weiteres Statement:
"Mieter können sich in der Regel nur dann vorzeitig aus einem Mietvertrag lösen, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Darin verpflichtet sich der Vermieter, spätestens den dritten ihm benannten Nachmieter zu akzeptieren, sofern dieser wirtschaftlich und persönlich zuverlässig ist.
Vermieter müssen jedoch ausnahmsweise geeignete Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Eine besondere Härte ist beispielsweise gegeben bei:
* schwerer Erkrankung,
* notwendiger Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim,
* wenn durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein wird.
Wenn ein Härtefall vorliegt und oder der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, dann kann der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person des Nachmieters vorliegen."
Steuerlexikon
Und wenn bereits Ende diesen Monats Schlüsselübergabe ist, verstehe ich irgendwie die Frage hier nicht, denn das wäre ja bereits in drei Tagen. Bis dahin keinen mehr reinlassen und am 30. den Schlüssel nach Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls aushändigen. Fertig.
Hallo und Guten Morgen lieber grandpa-wolf,
da stimme ich Dir auf jeden Fall total zu. Irgendwie blicke auch ich hier inzwischen nicht mehr "durch die gestellte Frage!"
Ich denke auch, wenn in wenigen Tagen die Schlüsselübergabe erfolgt, sollte die Fragestellerin/bzw. der Fragesteller doch die Schlüssel abgeben und weiterziehen.
shakayaskatze


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- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- 2011, sondern 30.09.2012 also kann ich auch frühzeitig raus? also da ich sage ich gehe zum 30.09.2011 aus dem vertrag -