Urlaubsgeld trotz kündigung kündigungsfrist
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Urlaubsgeld trotz Kündigung? Kündigungsfrist?
in einem nrmalen anstellungsvertrag ist es gesetzlich geregelt das du 4 wochen frist hast. und wenn du fristlos kündigst verspeilst du eh jede chance drauf. du kannst normal kündigen und dann den hausarzt deines vertrauens aufsuchen und dich krank schreiben laseen. dann bekommst du das geld noch ausbezahlt
länger als 4 wochen frist hast du nur wenn du länger als 5 jahre im betrieb bist sonst immer
ja sicher ist es das. aber wenn man ehrlich ist machen das die meisten
nicht immer kommt auf die länge der betriebszugehörigkeit an.
nein, die Verlängerung der Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit gilt nur für den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer hat immer 4 Wochen Kündigungsfrist.
Es kann durchaus sein, daß die Kündigungsfrist 4, 6 oder gar 12 Wochen dauert.
Aber das müßte in Deinem Vertrag stehen. Auch wie das mit dem Urlaubsgeld ist, sollte drin stehen.
Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer sind immer maximal 4 Wochen
Wer keine Ahnung hat "hält sie besser!
Ein Vertrag wurde verlängert; es gelten die gleichen Konditionen wie im Vorausgegangenen;Sprich in diesem Fall 2 Wochen.
Das Urlaubsgelt kannst behalten, da der Urlaub in "regulärem Arbeitsverhältnis" abgegolten werden mus sofern es vorgesehen ist. Für den Resturlaub gibt es keine Rettung.
Ps. in der heutigen Zeit ist Urlaubsgeld genau wie Weihnachtsgeld/13.Monatsgehalt keine Selbstverständlichkeit mehr!
Bei der neuen Arbeit aufpassen. Der neue Arbeitgeber braucht keine dieser Leistungen erbringen da kein ganzes Jahr Firmenzugehörigkeit
wenn nichts näher spezifiziert ist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäss §622 BGB
Für Dich sind das vier Wochen, für den Arbeitgeber ist das nach Betriebszugehörigkeit geregelt.
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
BGB - Einzelnorm
Wenn Du einem Tarifvertrag unterliegts, dann kann dort etwas anderes, aber keinesfalls für Dich schlechter, verankert sein.
Der Resturlaub steht Dir immer zu, d.h. wenn Du jetzt kündigst kannst Du Deinen Urlaub auch noch antreten. Ausbezahlen ist nicht möglich.
Die Urlaubsgeldzahlung ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung, die auch vertraglich geregelt ist.
Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt zu dem Du kündigst.
Wenn Urlaubsgeld mit dem Junigehalt gezahlt wird und Du kündigst zum 30.06., dann bekommst Du es ausbezahlt.
Wird es erst im Juli bezahlt, dann bekommst Du es nicht
Ich warte diesmal noch das Ende meines Arbeitsvertrages ab und brauche dann nicht kündigen.vielleicht bleibe ich ja sogar.
Ja, über zwei Jahre.also noch ein Jahr durchhalten.
Mich wollten schon einige abwerben *riesenfreu*, aber bis auf die furchtbaren Arbeitszeiten gefällt es mir da ganz gut.
Nur bleibt dabei das Privatleben etwas auf der Strecke.
ja, das mit dem Urlaubsgeld habe ich auch so gemeint mit "freiwillige Arbeitgeberleistung, die auch vertraglich geregelt ist".
Da muss man dann den genauen Wortlaut des Vertrags kennen. Bei uns ist es nach Datum geregelt und wird mit dem Junigehalt ausbezahlt.
Wenn ich zum 30.06. kündige würde ich das Urlaubsgeld auch bekommen.
Was anderes ist meist das Weihnachtsgeld, welches man oftmals zurückzahlen muss, wenn man vor dem 31. März des Folgejahres das Unternehmen verlässt.
Aus der Fragestellung geht erstmal nicht hervor, ob es befristet ist oder nicht.
Zumindest ist es für mich nicht erkennbar.
Tarifvertrag!*seufz*
Bin Krankenschwester, aber privat angestellt.aber manchmal bringt das eben auch Vorteile - ich muß sie nur suchen
um ganz sicher zu gehen solltest du jemanden fragen,der dich fachmännisch beraten kann.
eine möglichkeit währe das arbeitsgericht.
oder hier :/www.frag-einen-anwalt.de
wie hier schon, oft genug betont, 4 wochen kündigungsfrist ist die regel.
siehe dazu:§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org
wenn du mit SOFORTIGER wirkung vom AV abstand nehmen willst, dann bleibt dir nur ein aufhebungsvertag. aber bedenke, solch ein vertrag hat eine 3 monatige sperre für das arbeitslosengeld zur folge.solltest du also nur in betracht ziehen wenn du einen neuen job in petto hast. und keine andere möglichkeit siehst, als diese art der kündigung.
schau dazu mal hier:
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