Verminderte schuldfähigkeit alkoholkonsum

Der Messerstecher von Berlin konnte sich gestern doch wieder daran erinnern, dass er 42 Menschen verletzt hat. Er sagt , dass es ihm schrecklich leid tut und er ja so betrunken gewesen ist. Was hat ihn nun zu erwarten, einen 16jährigen, Volltrunkenen? Eine Kur an der Ostsee? 42 Stunden sozialer Dienst? Und generell: Sollte sich Alkoholkonsum nicht strafverschärfend auswirken?

6 Antworten zur Frage

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Verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholkonsum?

Die gleiche Strafe wie ohne Alkohol. Ich glaube nicht, dass das vor Gericht wirklich zieht mit dem Rausch.
Bei Straftaten unter Alkoholeinfluss ist immer die Blutalkoholkonzentration zum Zeitpunkt der Straftat maßgeblich. Siehe folgender Beitrag:
Vollrausch, Schuldunfähigkeit
Mit dem Vollrausch sollen alle Straftaten "aufgefangen" werden, in denen keine Verurteilung ergehen darf, weil der Täter zur Tatzeit so betrunken war, dass er als schuldunfähig anzusehen ist. Der Vollrausch in § 323a StGB ist also der "Rettungsanker" der Staatsanwaltschaft.
§ 323a. Vollrausch. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
Die Frage, ob Vollrausch vorgelegen hat, wird regelmäßig ab einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 ‰ geprüft. Bei einer Verurteilung wegen Vollrausches werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
Quelle: http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/vollrausch.htm
Desweiteren findet sich in unseren Gesetzen noch folgendes:
Schuldfähigkeit
Schuldfähig ist, wer das Unrecht seiner Tat einsehen kann. Bei übermässigem Alkoholkonsum kann es zu tiefgreifenden Bewusstseinsstörungen kommen, die die Schuldfähigkeit ganz oder teilweise aufhebt. Eine teilweise Schuldfähigkeit kommt ab 2 Promille BAK in Betracht, ab 3 Promille BAK kann Schuldunfähigkeit bestehen. Zu Berücksichtigen ist dabei jedoch nicht nur die Höhe des Blutalkoholspiegels, sondern auch die individuellen Begleitumstände. Wer sich jedoch vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und anschliessend eine rechtwidrige Tat begeht, kann wegen Vollrauschs nach § 323a StGB bestraft werden ("acti libera in causa").
Zur Rückrechnung der BAK auf den Tatzeitpunkt ist vom maximalen Abbauwert von 0,2 ‰/h zuzüglich 0,2 ‰ auszugehen.
Quelle: ALEX - Das Alkohol-Lexikon: Schuldfähigkeit
Das ist es ja in Deutschland dolche kommen immer "davon"!
In Amerika säßen sie womöglich schon bald auf dem Stuhl?
Meine Meinung ist es sollte mit Alkohol noch härter bestraft werden!
Denn wieso müssen sich 16jährige so betrinken, dass es so weit kommt?
ich denke da dieser fall ein großes öffentliches interesse hat werden sie ähnlich wie bei dem fall vom kannibale harte strafen verhängen als abschreckendes beispiel außerdem war esder erste fall in dieser größenordnung
DA ist jeder füs sich selber verantwortlich.
Warum sollte eine Straftat unter Alkoholeinfluß nicht so schlimm sein.
Für die Betroffenen ändert sich nichts.
Die Fragesteller scheint von Rache geprägt einem Märchen aufgesessen zu sein. Rache, weil natürlich nicht die Resozialisierung bei der Bestrafung im Vordergrund steht, sondern die subjektive, von keinem Gesetz begrenzte als angemessen empfundene Strafe. Und das Märchen besteht darin, Straftäter müssen sich einfach nur richtig betrinken, um der als zu milden Bestrafung durch die Richter zu entgehen.
Ich weiß nicht, wie der Täter bestraft worden ist. Die polemischen Vorstellungen des Fragestellter hat aber der Richter offensichtlich nicht berücksichtigt.