Arbeitsunfähigkeit

Bei welcher Krankheit ist man am längsten arbeitsunfähig, kann nicht mehr in Schule/Universität gehen?

2 Antworten zur Frage

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Arbeitsunfähigkeit

Eine psychische Erkrankung kann einen sehr lange arbeitsunfähig machen.
Tja … alles, was in einem dauerhaften Wachkoma resultiert, macht völlig arbeitsunfähig. Ansonsten guck Dir Stephen William Hawking an … er kann nur noch die Augen bewegen und arbeitet trotzdem …
Hängt nicht immer von der Krankheit/Erkrankung ab, sondern eben auch vom Menschen und v.a. vom Genesungsprozess. Die Krankenkasse schreibt zwar vor wie lange i.d.R. etwas anzudauern hat aber da Menschen eben unterschiedlich sind, wird man es nicht pauschal sagen können.
Wenn du dir diverse Knochen brichst oder gar eine kuriose Infektion einfängst, dann wird dies eben so lange "andauern", bis du GESUND bist und/oder keine Gefahr mehr darstellst Und manche Menschen können trotz Erkrankung noch einer Arbeit nachgehen bzw. Schule/UNI besuchen.
Liegt wohl eher an der persönlichen Einstellung

Muß ich nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bei einer späteren erneuten Bewerbung in diesem Beruf die Arbeitsunfähigkeit angeben?

Wenn sie chronisch ist und unmittelbar mit der Aufgabe in zusammenhang steht ja. Ansonsten dürfte das den neuen Arbeitgeber nichts angehen.

Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit für den 1. Arbeitsmarkt?

Mal davon abgesehen das du keie Chance haben wirst auf dem "1. Arbeitsmarkt", solltest du deinen Mann mal in die Schranken weisen da sein Verhalten undfair ist. Schließlich hast du dir nicht ausgesucht krank zu sein.
Hinzu kommt das dir ein Gedanknfehler passiert.
1. Arbeitsmarkt = Festanstellungen ohne Zeitliche Begrenzung
2. Arbeitsmarkt = Befristete Verträge/Leiharbeiter
3. Arbeitsmarkt = Behindertengerechte Beschäftigungen
Ich glaube nicht, dass es ein Gedankenfehler ist, denn mir wurde gesagt, dass der 1. Arbeitsmarkt, der allgemeine Arbeitsmarkt ist und der 2. Arbeitsmarkt, der Arbeitsmarkt in einem geschützten Rahmen ist.
Deswegen meine Klammer nach dem 2. Arbeitsmarkt.
Dann wurde dir etwas falsches gesagt. Der Erste Arbeitsmarkt ist dfinitiv jener dr feste Vollzeitstellen, ohne Zeitbgrnzung aufweist.
Der Zweite Arbeitsmarkt ist der, wo Zeitverträge, Leiharbeiter etc beschäftigt werden.
Mit dem Schlagwort Zweiter Arbeitsmarkt bezeichnet man in Deutschland zusammenfassend alle staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse. Zu diesen gehören vor allem die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Strukturanpassungsmaßnahmen.
Zweiter Arbeitsmarkt – Wikipedia
Wie lange hat man Zeit um eine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber zu melden?
.innerhalb von 3 Tagen muss es passiert sein,
besser ist sogar,
man meldet sich, nachdem man bei einem Arzt war,
vorab beim Arbeitgeber krank
Die Bescheinigung sollte nach dem Arztbesuch sofort auf den Postweg gebracht werden, wenn man sie nicht direkt persönlich beim Arbeitgeber abgeben kann. So ist sicher gestellt, dass sie spätestens am 3. Werktag dem Arbeitgeber vorliegt. Das ist auch die längste gesetzlich vorgesehene Frist für diesen Vorgang. Es empfiehlt sich aber, schon aus Gründen der Fainess, den AG. vorab telefonisch zu informieren, damit er entsprechend disponieren kann.
Also muss ich bis zu drei Tage eine Bescheinung dem AG übergeben. Und was, wenn das zwar so gewesen ist. Aber ich habe aber die Arbeitsunfähigkeit am Morgen nicht gemeldet.
Wenn hierzu in deinem Arbeitsvertrag nichts festgehalten ist, dürften dir daraus keine Nachteile entstehen. - Aber es ist schon ein Gebot des Anstands, den anderen darüber zu informieren, damit er planen und eventuelle Gegenmassnahmen treffen kann, damit seinem Betrieb aus deinem Fehlen kein Schaden entsteht.
Ich würde ggf. mich für dies Versäumnis entschuldigen. Z.B. sagen, du hattest vor, anzurufen, wolltest dich aber vorher kurz hinlegen, weil du Kreislaufprobleme hattest u. dann hättest du vor Erschöpfung voll durchgeschlafen o.ä.
Gibt es irgendwo eine gesetzlich Regelung, das es so ist.
bestimmt. Gibt für alles ne gesetzliche Regel. Hab nur grad keine Zeit, sie rauszusuchen
Wer siene AU nicht sofort/umgehend meldet riskiert eine Abmahnung!
Du solltest es nicht darauf ankommen lassen - wenn's hart auf hart kommt, ziehst du den Kürzeren und bist deine Job los
eine entsprechende Begrüdung lässst sich finden
Schau mal hier
Rechtslexikon von JuraForum.de - JuraForum.de
Muss man vor einer Kündigung mehrfach oder gar dreimal abmahnen?
Nein. Ebenso wenig wie man vor Erhebung einer Zahlungsklage den säumigen Schuldner dreimal zur Zahlung auffordern muss, muss man seinen gegen rechtliche Pflichten verstoßenden Arbeitsvertragspartner vor Ausspruch einer Kündigung mehrfach oder gar dreimal abmahnen. Eine Abmahnung genügt, um im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu können.
HENSCHE Arbeitsrecht: Abmahnung
Die Krankmeldung kann telefonisch oder schriftlich , durch den Arbeitnehmer selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person erfolgen.
Bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft rechtlich zulässig.
Quellenangaben sind jawohl die Links.
http://www.bund-verlag.de/shop/media/products/2880_auszug2.pdf
Genau das wollte ich wissen, deine Antwort hat es bestätigt. Das Gesetz sagt: "unverzüglich".
Spätestens am dritten Tag muss die Bescheinigung dem Arbeitgeber vorliegen.
Deine Zusatzfrage: Doch. Die 2. Abmahnung kann zur Kündigung führen.
Ich meine nicht die Bescheinigung. Die wurde dem Arbeitgeber schon am selben Tag vorgelegt.
die Bescheinigung muß sofort per Post oder durch jemanden beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Außerdem muß man sich innehalb von 4 Stunden telefonisch beim Arbeitgeber krankmelden, sonst droht eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlen
du musst differenzieren!
deine arbeitsunfähigkeit musst du sofort melden - der arbeitgeber muss schliesslich unverzüglich geeignete massnahmen treffen können, damit der betrieb weitergeht ohne dich.
dauert die arbeitsunfähigkeit länger, dann muss sie spätestens am dritten tag durch ein ärztliches attest belegt sein. dabei kannst du dich durchaus mit der personalstelle absprechen, ob du es reinschicken musst oder ob es reicht, wenn du es am ersten arbeitstag nach der krankheit vorbeibringst.
Zur Ergänzung, alles andere wurde ja schon erklärt:
Rechtsgrundlage für die sogenannte Anzeigepflicht ist § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, zu finden hier:
EntgFG - Einzelnorm