Vermieter sagen kabelvetrag abschließen

Konnte gestern abend plötzlich kein Fernsehen mehr gucken, und eine Rückfrage beim Kabelanbieter ergab, dass mein Vermieter zwar einen Vertrag mit dieser Firma hat, jeder Mieter aber noch einmal extra einen Vertrag abschließen muss.

13 Antworten zur Frage

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Muss mein Vermieter mir sagen dass ich selber einen Kabelvetrag abschließen muss?

Eigentlich nicht. Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort werden diesbezügliche Angelegenheiten üblicherweise geordnet. Schaue ggf. unter Betriebskosten nach. Wenn Du dafür schon Abschläge bezahlst, kann er ja nicht noch einmal abkassieren. Zudem kann es für das Grundstück nur einen Vertrag geben. Entweder über den Vermieter oder über die einzelnen Mieter. Vertrag im Vertrag ist mehr als unüblich.
Viel Glück und erg. gerne die Frage.
Tipp:
Prüfe den Einbau einer kleine Sat-Anlage und die monatlichen Gebühren fallen nicht an. Zudem meist auch mehr Sender.
der kabelanbieter hat mir gesagt, dass mein vermieter nur einen sogenannten "erlaubnisvertrag" hat, indem er es dem kabelanbieter gestattet kabelfernsehen über seine Buchse anzubieten.
Das hört sich ja ärgerlich an. Schaue also bitte in Deinen Vertrag und wenn es dort keine Kostenstelle "Fernsehen" gibt, mußt Du wohl oder übel diesen teuren Weg gehen.
Hi ein Versorgervertrag zwischen Anbieter und Vermieter, und ein Endbenutzervertrag zwischen Anbieter und Mieter ist normal.
Ich habe etwas (pardon, dass ich es wieder einmal nicht "fachfrauisch" ausdrücken kann"wie sie ja alle bezahlen sollten).
Sehr guter Empfang, 31 Sender, wenig Platzbedarf.
Kritik zu mdkde:
In unseren Häusern nicht. Wir haben aus Kostenersparnisgründen für die Mieter Sat-Anlagen auf dem Dach und somit wird gespart. Alles andere ist Abzockerei und Programme, auch Kabel, kommt von oben.
Der Vermieter wählt den Kabelanbieter, der Kabelanbieter bietet Dir einen Vertrag an , diesen Vertrag musst Du dann mit dem Anbieter schließen - so ist die Reihenfolge. Wenn Du kein Angebot haben solltest, hat der Anbieter das wohl versäumt, oder Du hast das entsprechende Schreiben im Rahmen der großen Werbeflut im Briefkasten versehentlich entsorgt. Einfach nochmals dort anrufen.
Das sollte der Vermieter bei Mietvertragsunterzeichnung ebenso sagen, wie der Vertrag mit dem Stromversorger oder dem Telefonanbieter selbst abzuschließen ist.
Es sei denn, alles ist im Umlagebetrag enthalten.
Du hast neben der Miete auch noch Nebenkosten zu zahlen, die umgelegt werden. Das ist der Umlagebetrag.
Dann kannst du einen Vertrag mit dem Kabelanbieter machen, oder auch nicht. Rechte hat der Anbieter dir gegenüber nicht.
Du kannst, wenn du keinen Kabelanschluss willst, auch mit eigener Antenne empfangen, das ist billiger, und bietet oft auch mehr Sender.
Zur Frage: NEIN!
Der Vertrag zwischen Vermieter und Kabelanbieter ist nur ein Vertrag der es dem Kabelanbieter möglich macht in deinem Haus Kabeldienste anbieten zu können und überhaupt erst einmal ein Kabel in Haus legen zu können.
Der Vertrag zwischen Kabelanbieter und dir ist ein Endbenutzervertrag. Dieser ist meist immer nötig um diverse Dienste nutzen zu können. Das sollche Dienst im Mietvertag sind ist eher selten. Aber sie stehen dann aber auch im Mietvertag.
Ergo: steht davon nix im Mietvertrag mußt du selber einen Vertag schließen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet von selbst Auskunft zu geben muß dies aber auf Anfrage. Diese Anfrage stellt man üblicher Weise bei Vertragsabschluß.
Wenn ers dir nicht persönlich verbal gesagt hat, dann wird das garantiert irgendwo im Mietvertrag stehen.
Unüblich ist es nicht.
Viele Vermieter trennen gerne soviel wie eben möglich - spätestens dann, wenn sie schonmal auf Mietnomaden reingefallen sind und er nicht nur keinen Mietzins bekam sondern auch noch die Nebenkosten zahlen musste. So minimiert er das Risiko.
Eine korrekte Antwort ist nur möglich, wenn du angibst, in welchem Staat dieser Welt du wohnst.


vertrag
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- deine Unterlagen hast, hat das mit der Gültigkeit des Vertrages nichts zu tun. Wenn die Agentur unterschrieben hat dann -


recht
Wann verjährt ein unfall mit fahrerflucht und bleibenden schäden beim opfer?

unter bestimmten umstaenden NIE! ich kenne die genauen fakten nicht, die dich zu dieser frage kommen liessen! nie


vermieter
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- unbegründet und soll vermutlich eher der Senkung des berechtigten Eigenanteils z.B. aufgund augenblicklich knapper Kasse -- "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde ich überlegen, -- Vertragspartner auf ein ehrliches Niveau zu einigen, ansonsten den Vertrag kündigen. Barney