Vermieter nach wohnungsübergabe mängel geltend machen
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Kann der Vermieter nach Wohnungsübergabe noch Mängel geltend machen?
Der Deutscher Mieterbund:
Das unterschriebene Wohnungsübergabeprotokoll dient lediglich als Beweismittel über die Fragen, in welchem Zustand sich die Wohnung zu einem bestimmte Zeitpunkt befunden hat. Der Vermieter beispielsweise kann zu einem späteren Zeitpunkt keine Mängelansprüche mehr durchsetzen, wenn er ursprünglich bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.
Der Mieter kann nach seinem Auszug nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht vermerkt sind. Der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, daß einige Schäden bei der Wohnungsbesichtigung nicht sofort zu erkennen waren.
Versteckte Mängel bei Wohnungsübergabe Mietrecht Forum 123recht.net
Selbstverständlich kann er die bei der Übergabe versteckten Mängel ggf. geltend machen.
Es ist nichts verstecktes, der Vermieter hat alles überprüft und will jetzt nach 3 Wochen ein Fenster bezahlt haben
Abnützung kommt nicht in Frage.
ALso bliebe nur die Beschädigung durch euch. Die muss im Zweifelsfall aber bewiesen werden wenn er die bei der Abnahme nicht entdeckt hatte oder die Beschädigung offensichtlich war. Könnte durchaus eine Sache für den RA werden oder aber Du versuchst den S-Fall deiner Privathaftpflicht zu melden.
Das Dachfenster wäre nicht mehr 100% beweglich und alle Dichtungen sind abgenutzt so das an manchen Stellen Wasser das Holl hat quellen lassen, das wäre meine Schuld weil ich nicht die Dichtungen geprüft und reparieren lasen habe.
bzw. den Vermieter nicht informiert habe
ich habs aber selber nich gemerkt
Diese Fenster sind verschlissen und gehen auf das Konto des Vermieters.
Da hat er Pech gehabt der gewiefte Vermieter.
Wenn es sich von dir verursachte versteckte Mängel handelt : JA.
Sorry: auch versteckte Mängel, die im Protokoll nicht erwähnt wurden sind dem Mieter nachher nicht mehr anzulasten.
Ja, allerdings keine offensichtlichen, aber die verdeckten Mängel - und zwar 6 Monate noch nach Ende des Mietverhältnisses
Der Mieter kann nach seinem Auszug nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Wohnungsübergabeprotokoll nicht vermerkt sind. Der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, daß einige Schäden bei der Wohnungsbesichtigung nicht sofort zu erkennen waren.
ja völlig richtig - zutreffend aber auch:
Der Vermieter trägt danach das Risiko von unentdeckten Schäden. Dies gilt allerdings n i c h t für Schäden, die der Mieter arglistig verschwiegen hat