Vermieter halten sich nicht versprechungen

Hallo! Ich hab ein riesen Problem mit meinen Vermietern, ich bin letztes Jahr in eine WOhnung gezogen, und als ich sie besichtigte hat mir die Vermieterin im beisein des Marklers erklärt was noch alles gemacht wird vor EInzug. Leider ist das jetzt schon über ein halbes Jahr her und es wurde nichts gemacht - sie sprachen von neuer Küchenarbeitsplatte, neues Einbau WC,. Ich habe Sie mehrmals darauf angesprochen, angeschrieben und auch Fristen gesetzt bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Mängel behoben sein, doch es tat sich nichts. In einem Punkt habe ich geschrieben, wenn sie es nicht schaffen, das WC zu installieren werde ich eine Firma beauftragen und dies auf die Kosten meiner Vermieter. Es kam keine Antwort, dann habe ich es installieren lassen, aber meine Vermieter wollen nicht zahlen. Jetzt habe ich wieder alles bezahlt weil mir die Installationsfirma schon mit Gerichtsvollzieher gedroht hat. Zudem steht noch eine weitere Frist aus, die zum 1.4. endet in der sie einen Bauschaden beheben sollen, durch den Nässe in die Küche gelangt, auch hier schrieb ich wenn sie das nicht beheben lassen werde ich es tun, aber was wenn sie wieder nicht zahlen wollen, ich kann mir das alles gar nicht leisten. Ich will zwar gerne ausziehen, bin aber örtlich gebunden und finde seit längerem keine geeignete Wohnung. Vor Gericht ziehen seh ich jetzt als einzigen Ausweg, aber dann ist das Verhältnis noch schlechter und ohne neue WOhnungsaussichten ist das gar nicht so toll. Wisst ihr einen Rat?

18 Antworten zur Frage

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Meine Vermieter halten sich nicht an ihre Versprechungen

Ziemlich problematisch, wenn es nicht gelingen sollte, von dem Makler eine Bestätigung der Zusagen zu erhalten.
Grundsätzlich hat der Mieter zwar die Möglichkeit, entspr. § 536a Abs. II BGB Aufwendungsersatz zu verlangen, allerdings nur dann, wenn ein tatsächlicher Schaden zu beheben war und der Vermieter in Verzug gesetzt wurde, siehe hier:
§ 536a BGB - dejure.org
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Sofern kein Übergabeprotokoll mit einer Mängelliste erstellt wurde, kommt es auf das Ausmass der Schäden bzw. Beeinträchtigungen an und in welcher Art bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Anmahnung der Mängelbehebung durch den Mieter berücksichtigt und anerkannt wird.
Es wäre dringend zu empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt zu wenden, wenn der Vermieter bisher schon nicht auf Forderungen eingegangen ist.
Bei weiteren Fragen bitte kurze Info.
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung und weiß nciht wie es mit den Anwaltskosten aussieht? Da ich Studentin bin kann ich es mir nicht leisten krieg auch keine Sozialleistungen über die ich es machen könnte
Du könntest Dir unter Vorlage deiner Einkommensnachweise vielleicht einen Beratungsschein beim zuständigen amtsgericht holen. Beachte dabei, dass ein Beratungsschein KEINE Prozesskostenübernahme darstellt, dass müßte gesondert beantragt werden.
Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, Dich an den Mieterbund zu wenden.
Sofern Du die Vereinbarungen nicht belegen kannst und der Schaden als zu gering bzw. die Verzugsetzung als nicht ausreichend gewürdigt wird, könntest Du Gefahr laufen, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Ebenso wichtig ist, in welcher Form die Baumängel angezeigt wurden und welches Ausmass sie hatten bzw. haben. Eine möglichst genaue Beschreibung und zeitliche Dokumentation sind für die Aauseinadersetzung äußerst wichtig.
Geh zum Mieterbund: Grundsätzlich dürftest du gute Karten haben, da du den Vermieter schriftlich um Behebung der Mängel gebeten hast.
Die Versprechunge bei der Wohnungsbesichtigung sind Versprechungen: Sofern du nix schriftlich hast, sind leere Worte: Sofort Mietminderung Mieterschutzbund)
Mietminderungstabelle
Wende Dich an den Mieterschutzbund! Dort kann man Dir kompetent weiter helfen!
Mieterschutzbund e.V.
Zunächst wirst keinene Freund im Markler finden um hier den Beweis antreten zu können was alles gesagt wurde. Wenn du nichts auf dem Papier hast, steht Aussage gegen Aussage und es wird dir schwerfallen einen Beweis antreten zu können. Hoffe nicht auf Hilfe vom Markler, denn der bekommt sein Geld vom Vermieter. Sofern du etwas schriftliches hast, dann gehe zum Gericht und erlasse einen Mahnbescheid über die bisherigen Auslagen. Soweit dagegen Einspruch eingelegt wird, suche dir einen Rechtsbeistand.
also, wenn du keine schriftliche vereinbarung über die erneuerungen hast, dann siehts schlecht aus würde ich sagen.wenn das andere ein baumängel ist, dann müssen deine vermieter den beseitigen, oder du kannst die miete verringern.
aber wende dich mal lieber an kompetente , und verlass dich nicht auf unsere antworten
Versuche wenigstens den Makler dazu zu bringen dir zu helfen, den er bekommt schließlich genug Provisionen von seinen Vermittlungen, dh das er auch seine Arbeit gut machen sollte. Hoffe du hast etwas schriftlich sonst musst vorn Mieterverband und das kann auch dauern.
Kannst du die Instalations Firma nicht davon überzeugen das das deine Vermieter bezahlen müssen und nicht du? Was steht im Mietvertrag? Reden sie sonst noch normal mit dir oder knallen sie dir schon die Tür zu wenn sie dich sehen?
Normalerweise werden doch alle zukünftige änderungen in den Vertrag mit eingenommen, war zumindest bei mir so aber ich wohne nicht privat.
Müssen Bauschäden nicht sowieso vom Vermieter übernommen werden?
Ich weiß nicht wie die Bestimmungen in Deutschland sind aber meine Tante hat in Österreich ein Haus mit ein paar Wohnungen drin und die Vor-Mieter haben die ziemlich versaut und da das Bauschäden sind muss sie sie selbst bezahlen auch wenn sie nichts dafür kann.
Ich galub ja kaum, dass der Markler seinen Auftraggeber in die Pfanne haut, denn der Markler bekommt sein Geld vom Vermieter dafür, dass er die Wohnung an den Mann oder die Frau bringt, was er in diesem Fall wohl getan hat.
Naja soll er nicht dafür sorgen das alles seine Richtigkeit hat?
Vorallem das er sein Geld bekommt, das im der Vermieter zahlt und nicht der Mieter. Ich denke der Vermieter wird noch mehr Wohnungen haben die vielleicht der Markler an den Mieter bringen soll. Da wird er kaum sich mit seinem Geldgegebr auseinandersetzen.
Aber ich musste doch den Markler zahlen! Mussten meine Vermieter dem auch was geben? Ich
lass dich beim mieterbund beraten. die können dir auch sagen wie mann die einzelnen beschwerdebriefe formuliert, gegebenenfalls schreiben die es durch ihren rechtsanwalt selber. du musst nur einen jahresbeitrag bezahlen , der sehr gering ist, aber der anwalt dann kostenlos.
Hast Du schriftliche Aussage deines Vermieters? oder wurden dir die Zusagen nur mündlich gemacht?
Teilweise schriftlich da sie im Mietvertrag aufgelistet sind. Aber leider nicht alles
Oje, dann hast du zumindest zum teil schlechte karten, beste wird sein so schnell wie möglich ne neue Wohnung zu finden, ansonsten würde ich aber auch nicht alles schlucken, du hast als Mieter auch rechte und der Vermieter ist nicht der Halbgott in weiss
Kündige ihm die Aufrechnung der Kosten für das WC gegen deine Miete an und rechne dann auf.
Bitte lass dich beraten, man kann schnell was falsch machen


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- hat niemand von der Agentur unterschrieben dann gilt er nicht. Frag lieber nochmal nach ob die auch unterschrieben haben. -- Gepflogenheiten Dir gegenüber als Vertragspartner nicht eingehalten werden und eine schwere Vertrauensstörung dadurch entstanden -


mietrecht
Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -


vermieter
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- unbegründet und soll vermutlich eher der Senkung des berechtigten Eigenanteils z.B. aufgund augenblicklich knapper Kasse -- durch den Verbraucher zu zahlen. Liegen solche Gründe nicht vor, ist die Erhöhung der Untermiete unbegründet und -- auch Grenzen für die jeweilige Arbeitseinheit, an die sich die Versogungsunternehmen i.d.R. halten, jedoch keine für -- andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde -