Verjährt haftbefehl wochenendarrest
wollte mal wissen, ob und wenn ja nach welcher zeit ein Haftbefehl für ein wochenendarrest verjährt, weis jemand da was genaues?
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Verjährt ein haftbefehl für ein Wochenendarrest?
Gibt es dafür auch irgendwelche paragraphen evtl mit absatz aus dem Strafgesetzbuch oder weiteren gesetzbüchern?
Muss mal einwenig was für n bekannten recherchieren
ich hab da ne kleinigkeit gefunden, weis aber nicht inwieweit der zusammenhang besteht:
Auszug Strafgesetzbuch
Zweiter Titel:
Vollstreckungsverjährung
§ 79 Verjährungsfrist
Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
Die Vollstreckung von Strafen wegen Völkermords und von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.
Die Verjährungsfrist beträgt
1. fünfundzwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren,
2. zwanzig Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren,
3. zehn Jahre bei Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren,
4. fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,
5. drei Jahre bei Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.
Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung verjährt nicht. Bei den übrigen Maßnahmen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Ist jedoch die Führungsaufsicht oder die erste Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, so beträgt die Frist fünf Jahre.
Ist auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe zugleich oder ist neben einer Strafe auf eine freiheitsentziehende Maßregel, auf Verfall, Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so verjährt die Vollstreckung der einen Strafe oder Maßnahme nicht früher als die der anderen. Jedoch hindert eine zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung die Verjährung der Vollstreckung von Strafen oder anderen Maßnahmen nicht.
Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Trift das nun auf haftbefehle zu? sorry wenn ich n bisrl blöd frag, aber wenn ichs wüsste würd ich nicht fragen
Haftbefehle verjähren nicht.
Sie werden vollstreckt, wenn man
den zu Verhaftenden findet.
Der Haftbefehl ist erst mit der
Verhaftung des Gesuchten erledigt.
Das ist eine völlig andere Kiste:
Der Haftbefehl verjährt nicht -
das ist aber nich gleichzusetzen
mit der Vollstreckungsverjährung.
Strafgesetzbuch » Allgemeiner Teil » Fünfter Abschnitt. Verjährung » Erster Titel. Verfolgungsverjährung
§ 78c.
1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
2. jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung,
3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist,
4. jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
5. den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,.
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