Ist arbeitsunfall verjährt

ich wurde 1994 am knie operiert dabei wurde nicht festgestellt dass mein vorderes kreuzband abgerissen ist dies wurde bei der kernspinn auf eigene kosten festgestellt.diese widerum nicht von der berufsgenosseschaft nahrung und genuss nicht anerkannt mit der aussage der operateur würde so etwas bei einer op nicht übersehen. vor drei jahren wurde wieder kernspinn gemacht und das kreunzband ist.was zufolge hat dass ich nun ein neues kniegelenk brauche.meine frage hat es sinn noch einmal mit der BG zureden oder ist mein anspruch in der zwischenzeit verjährt.

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Wann ist ein arbeitsunfall verjährt

gemäß § 113 SGB VII richtet sich die Verjährung der Ansprüche aus einer Gesetzliche Unfallversicherung nach den "§§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallversicherungsträger bindend festgestellt oder ein entsprechendes Urteil rechtskräftig geworden ist".
Demnach gilt: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Sofern du rechtschutzversichert bist, solltest du jedoch in jedem Fall einen Anwalt zuziehen.
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Torsten
Ich empfehle Ihnen dringend, mit der BG Kontakt aufzunehmen, und zwar schriftlich. Sie gehen keinerlei Risiko damit ein.