Verjährt gewerbesteuer 1989

Eine Steuer verjährt nicht. Der Anspruch auf Zahlung verjährt allenfalls. Dabei bleibt die Schuld bestehen, sie kann nur nicht mehr beigetrieben werden. Aber sie kann auch weiterhin - z. B. durch Verrechnung mit einem Guthaben - "zwangs"-beglichen werden. In deinem Fall kann das FA also bei einem Steuerguthaben dieses gegen eine alte Steuerschuld verrechnen. Und verlass dich drauf: Die vergessen nichts

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Wann verjährt die Gewerbesteuer von 1989

Man unterscheidet bei der Steuer zwischen Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung. Ist Festsetzungsverjährung eingetreten, kann kein Bescheid mehr erlassen werden, in der die Steuer festgesetzt wird.
Die Frist beträgt reulär 4 Jahre, verlängert sich aber auf 10 Jahre bei Steuerhinterziehung. Sowohl der fristbeginn als auch das Fristende können gehemmt werden. Läuft zB noch eine Betriebsprüfung, tritt keine Verjährung ein. Daher hängt das genaue Fristende immer vom Einzelfall ab.