Urlaubsanspruch 28 wochen vollbeschäftigung

Ein Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach einer Wartezeit von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Danach kann man über den gesamten Jahresurlaub frei verfügen. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Darüber hinaus ist der Urlaub üblicherweise eigentlich im Arbeitsvertrag geregelt. Deine 28 Wochen lassen mich raten, daß Du am 1. August 2006 Dein Arbeitsverhältnis begonnen hast. Damit wäre dann jetzt die Probezeit rum und der Urlaub von letztem Jahr und der von diesem kann langsam und behutsam abgebaut werden.

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Urlaubsanspruch bei 28 wochen vollbeschäftigung



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- - Fr.? Eigentlich sollte Dein Urlaubsanspruch in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn da nichts vermerkt ist, dann gilt die gesetzliche -- völlig egal. Urlaub Erholungsurlaub Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht


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Bei einem Stellenangebot heißt es: "ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Aussicht …

- ausdrücklich in § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz - - den Arbeitsvertrag solltest Du Dir aber genau ansehen, weil es durchaus Kündigungsklauseln -


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Steht mir ein Abschlag zu?

Seit dem 01.07 habe ich eine neue Arbeitsstelle. Eigentl. war von vornerein abgemacht, auf nachfrage meines AG