Urlaub gestrichen bezahlt hotel
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Urlaub gestrichen, wer bezahlt Hotel?
Für die Stornokosten muss der Arbeitgeber aufkommen. Denn: Der ARbeitnehmer hat im guten Glauben, dass sein Urlaub genehmigt ist, seine Reise gebucht. In der Regel gilt ein genehmigter Urlaub als verbindliche Zusage und kann nicht widerrufen werden. Eine Ausnahme wäre ein betrieblicher Notfall. Aber nicht jeder betriebliche Grund ist ein Notfall. Ein neuer AUftrag ist es beispielsweise nicht. Aufträge an Land zu ziehen, gehört zum Tagesgeschäft eines Unternehmens. Übrigens gilt auch: Eine im Arbeitsvertrag festgelegte "Rückrufvereinbarung", die den bereits genehmigten Urlaub betrifft, ist nicht zulässig.
Ja, das muss er. Wenn der Urlaub vorher genehmigt wurde, ist der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.
Allerdings ist noch strittig, ob der Arbeitgeber dann nur Schadensersatz für die Aufwendungen des eigentlichen Arbeitnehmers leisten muss, oder sogar genauso für die mitreisende Familie.
Ich denke schon, da er den Urlaub zuvor genehmigt hat.