Gerichtsurteile karnevalsdienstag urlaub gestrichen
Jahrelang wurde bei uns im Betrieb am Faschingssdienstag nachmittags geschlossen.
Dieses Jahr kommt unser Chef 10 Tage vorher und streicht den freien Tag. Kann er das einfach so kurzfristig machen?
Da jeder etwas vor hat, wollen natürlich auch alle Urlaub haben. Den gibts jetzt aber nicht.
Kennt ihr Gerichtsurteile oder Ähnliches?
Bitte mit Links belegen, wenn ihr etwas findet.
5 Antworten zur Frage
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Gerichtsurteile Karnevalsdienstag Urlaub gestrichen.
Generell kommt es mir jetzt nicht auf das Arbeiten an sich an, sonderen darauf, ob eine Anordnung so kurzfristig erfolgen kann.
Da wirst Du wohl auf Dein Faschingsvergnügen verzichten müssen, denn wenn der Betrieb unter solchen Ereignissen leidet, kann der Inhaber das verweigern.
Etwa in der Mitte der Seite.
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Jörg
http://www.jurawelt.com/cgi-bin/search.cgi?q=Karnevalsdienstag&abschicken_suche.x=12&abschicken_suche.y=12
Ausser du hast den freien Tag in deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben. Das soll es ja im Rheinland geben.
Generell hätte er dich auch erst einen Tag vorher informieren können wenn er wichtige Gründe dafür hat.