Unterschied zwischen schenkung übertragung

Gesetz dem Fall Person X will sein Haus an ein Familienmitglied abgeben. Wo besteht da eigentlich dann der Unterschied zwischen Schenkung und einer Übertragung des Hauses?

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Gibt es einen Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Übertragung?

Bei der Schenkung ist das Haus weg. Es gehört dann dem Beschenkten.
Bei der Übertragung, die auch eine Schenkung sein kann, aber nicht muss, wird zwar dem Veräußerer der Gegenstand auch entzogen. Allerdings kann sich der Veräußerer vorbehalten, das übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei der Übertragung gewisse Rechte an dem Gegenstand vorzubehalten. So kann der Veräußerer etwa den sog. Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht oder auch das Wohnungsrecht behalten, welches dem Veräußerer das Recht gibt, bis an sein Lebensende das Objekt unentgeltlich bewohnen zu dürfen. Im Übrigen bietet die Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Vorteile. Beispielhaft lassen sich etwa anführen:
• Die lebzeitige Übertragung auf eines von mehreren Kindern bietet die Möglichkeit, auch die Kinder, die etwa keinen Grundbesitz erhalten, an der Übertragung teilnehmen zu lassen und diesen ggf. andere Vermögenswerte – etwa Geldbeträge – zukommen zu lassen. Hierdurch kann möglicher Streit zwischen den Kindern als späteren Erben von vorneherein vermieden werden; der „Familienfriede“ ist gesichert.
• Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kindern kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
• Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden.
• Pflichtteilsansprüche von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen minimiert werden.
• Schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der Übertragungsvorgänge mehrfach ausgenutzt werden.