Umsatzsteuer selbständiger dozent volkshochschule
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Umsatzsteuer Selbständiger als Dozent an Volkshochschule
Du kannst als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz fungieren. Bei Einnahmen im laufenden Geschäftsjahr unter 17.500,00 Euro brauchst Du keine MWST ausweisen. Muß aber auf dem Fragebogen des Finanzamtes auch so angekreuzt sein. Wenn Du dennoch ausweist, muß Du sie auch im Umsatzsteuerformular melden und abführen.
Hier findest Du eine begründete Antwort:
MWSt auf Einnahmen von VHS-Kurs