Straftäter verfolgungsverjährung nicht verurteilt vorgehalten werden
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Darf einem Straftäter, der wegen Verfolgungsverjährung nicht verurteilt wurde, seine Tat vorgehalten werden?
Ein konkreter Fall: jemand hat jahrelange ein Kind sexuell missbraucht. Dieses Kind hat sich jahrzehntelang nicht offenbart, aus Angst, man würde ihm nicht glauben. Als das Kind die Vorfälle zur Anzeige brachte, wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Darf das Opfer nun den Täter als "Vergewaltiger" öffentlich bezeichnen?
Nein, denn er ist nicht rechtskräftig verurteilt.
Zu deiner Ergänzung, nein, der Täter könnte sie verklagen und das Gericht müsste ihm Recht geben, so ist das Recht.
Mit einer Verurteilung wird die Tat bestraft und nicht die Tat an sich bestätigt.
Die Straftat der Verleumdung und ihre Bestrafung | Minilex
In dem Link wird aber nur darauf abgestellt, dass die Tat tatsächlich NICHT vom Beschuldigten begangen wurde, d.h. er die Tat tatsächlich nicht begangen hat.
Die Frage aber zielt darauf ab, dass jemand TATSÄCHLICH die Tat begangen hat und nur aufgrund Verjährung nicht mehr verurteilt wurde.
Im deutschen Recht gilt die Unschuldsvermutung, solange jemand nicht verurteilt ist, ist er als unschuldig zu betrachten.deine Frage geht ins Leere.
Damit dürfte das Opfer nie sagen, ein Herr XY habe sie jahrelang sexuell missbraucht, auf's übelste vergewaltigt.
Soll das WIRKLICH Wille des Gesetzgebers sein?
Ja, so ist es.sicherlich ist dieser Fall grenzwertig und du greifst ihn auf um an die niederen Gefühle gewisser Mitmenschen zu appelieren, reiner Populismus deinerseits und du weißt das.
Nein, es handelt sich nicht um Populismus. Es handelt sich um einen realen Fall aus meiner unmittelbaren persönlichen Umgebung.
Falls du das nicht glauben willst, lade ich dich gerne ein, mich und das Opfer persönlich zu besuchen und dir ein Bild von der Situation zu machen.
Werd mich hüten, außerdem bräuchte ich nicht weit zu reisen um ähnlich gelagerte Fälle zu finden.Kindesmißbrauch ist weit verbreitet und die Mehrheit der Täter, an die 90%, ist im familiären Umfeld zu finden.sollen die alle sanktioniert werden? Eher sollte im Vorfeld mehr getan werden.
Nein, denn dann könnte ich mich plötzlich erinnern, daß du mit mir doch damals.weil ich jetzt mit dir im Klinsch liege und dir was anhängen will.
Es wäre schlimm, wenn das möglich wäre, der "Vergewaltiger" kann auf Unterlassung klagen, denn das damalige Kind muß Beweise bringen.
Leider wird die Moral hier mit Füßen getreten, für ein wirkliches Opfer, aber die wird sie mitunter gefühlermaßen in anderen Rechtsbereichen ebenso.
Mißbrauchsopfern hilft nur ein Psychologe, nicht der Haß, Vergeltung oder Rache, da das recht auf der anderen Seite steht.
Nur weil er nicht von einem Gericht verurteilt wurde, ändert das nichts an der Tatsache, daß er ein Dieb ist.
Mit einer Verurteilung wird die Tat bestraft und nicht die Tat an sich bestätigt.sehr flache Feststellung deinerseits
Ich gab mir Mühe, um auf Dein Niveau zu kommen.
So kurz, wie sie sein müßten, kann man sie nicht abschneiden.