Schimmel miete kürzen

In unserer Wohnung ist durch einen Wasserschaden in der Wohnen oben drüber Schimmel entstanden. Zwar hat der Vermieter angekündigt den Schaden beheben zu lassen, dennoch muss ich einige Wochen mit dem Schimmel leben. Darf ich meine Miete kürzen?

2 Antworten zur Frage

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Darf ich bei Schimmel meine Miete kürzen?

Bis zu 20% Mietminderung bei Schimmelbildung
Mieter dürfen die Miete um bis zu 20 Prozent mindern, wenn sich aufgrund einer schlechten Wärmedämmung Schimmel in einer Wohnung gebildet hat.
Bitte aber beachten! Diese Minderung erst mit festgesetztem Termin zur Behebung beim Vermieter schriftlich bekanntgeben. Kümmert er sich darauf hin nicht, kannst du danach die Miete kürzen.
Ich denke dass ja, Gelegenheit zur Reparatur musst Du dem Vermieter schon geben.
Vielleicht hilft dies weiter
Selbstverständlich darfst Du die Miete kürzen, wenn es unverhältnismäßig lange bis zum Reparatur-Termin dauert. Ein Vermieter kann sich natürlich nicht vor einer Mietminderung schützen, indem er sagt, dass die Beseitigung eines Mangels IRGENDWANN vorgenommen würde. Wenn der Vermieter allerdings den Schimmel beispielweise bis zum 1. Februar beseitigt, würde ich das Kriegsbeil begraben lassen. ABER (s. auch 'anmShinichi'): Wenn Du dem Vermieter tatsächlich, wie in dem Beispiel, eine Frist zum 1. Februar setzen möchtest, musst Du das JETZT tun. Nur dann darfst Du auch die Februar-Miete kürzen. Wenn Du aber bis Februar wartest, dann noch immer nichts passiert ist und Du ihm dann erst schreibst, kannst Du die Miete allenfalls noch teilweise für Februar, eher erst ab März kürzen.
Die Höhe der Mietkürzung wg. Schimmel kann man übrigens nicht pauschal festlegen. 20% ist ein häufig vorkommender und auch vor Gericht akzeptierter Wert. Aber es kann, je nach Fall, auch deutlich mehr oder weniger sein.
Eine ausführlichere Antwort zum Thema Schimmel&Mietminderung habe ich mal unter dem unten stehenden Link gegeben.
Good luck

Schimmel in der Wohnung.Vermieter macht nichts.Wieviel Miete darf ich kürzen

von wegen schlechtes Lüften und eigene Verschuldung.das sind die grundsätzlichen Ausreden, die jeder Vermieter bringt. Der Vermieter ist also so gesehen in der Handlungspflicht, da es sein Eigentum ist und er dafür zu sorgen hat, das klärung in die Sache kommt.
Ist mir sonnenklar, Hauntres8019, trotzdem steht meistens im Mietvertrag ein winziger Punkt, den man meistens übersieht, dass man die Wohnung so akzeptiert, wie sie übergeben wurde und dann kann man leider nichts machen. Weil normalerweise fällt einem das ja schon ein, wenn man in die Wohnung einzieht, oder?
WENN der Schimmel nicht vorher beseitigt wurde.wir haben gerade das gleiche Problem und wie sich herausgestellt hat ist der Jalousiekasten nicht gedämmt, obwohl der Vermieter steif und fest meinte das er das wäre.
Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen, ist ja schließlich das recht eines Mieters, das dem Grund dafür auch nachgegangen wird.
Hallo Hauntres!
Ich verstehe deinen Ärger und finde es auch eine Sauerei, dass die Vermieter das so abziehen können, aber ich hatte genau dasselbe Problem. Bei uns im Block sind schon sämtliche wegen dem Schimmel ausgezogen welcher vom Bau des Wohnblockes selber abhängt.
Trotzdem gab man die Schuld den Mietern. Sie hatten unterschrieben, die Wohnung so zu übernehmen, wie sie ist, hatten bei der Wohnungsübergabe keinerlei Einwände und somit müssen sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, bzw. ihre Kaution bekommen sie nicht wieder zurück und müssen selber renouvieren.
Mir sind derzeit 5 Fälle bekannt und ich bin sicher, dass mir das auch noch bevorsteht.
Wenn du gegenüber dem Vermieter schriftlich unter einbezug einer Frist die Beseitigung angemahnt hast und er diese Frist verstreichen lies, dann kannst du je nach Menge des Schimmels und nach betreffenden Raum zwischen 10-80% Miete kürzen.
Am besten mit dem Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale vorher absprechen.
http://www.morgenweb.de/ratgeber/haus_und_garten/mietminderung/index.html


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- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- angst - berechtigt denke ich - das sich hinter der tapete schimmel bildet, ist ja ein feuchtraum. kann ich von meinem vermieter -


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