Rechtliche frage thema meldung jugendamt

Wann darf ich eine Familie beim Jugendamt melden? Also meine Situation: Ich bin im Praktikum in einer Kirchengemeinde. Ich studiere und es ist ein studienbegleitendes praktikum. in dieser arbeit ist mir ein schwer verhaltensauffälliges kind begegnet mit dem ich jetzt auch längere zeit auf freizeit war. dieses kind ist eine gefährdung für sich selbst und auch für andere, es ist schwer aggressiv, klaut, lügt und nässt auch mit höherem alter noch ins bett. die mutter ist augenscheinlich mit ihren zahlreichen kindern überfordert. die schule hat auch bereits mehrfach meldung beim jugendamt gemacht, allerdings kam von dieser seite nie etwas. nun frage ich mich ob ich denn überhaupt befugt dazu wäre diese familie dem jugendamt zu melden? oder ist es gar meine pflicht? ich bin mir da rechtlich nicht sicher. sozialarbeiter müssen es melden, lehrer dürfen es nicht. Wie ist das also in meiner situation als praktikantin? oder muss ich das dann als Privatperson machen?

14 Antworten zur Frage

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Rechtliche Frage zum Thema Meldung beim Jugendamt.

rede mit deinem vorgesetzten und dann melde es dem jugendamt.
Bevor Du es dem Jugendamt meldest, würde ich ein Gespräch mit deinem Praxisanleiter führen und ihm Deine objektive und subjektive Beobachtungen schildern.
Eine Meldung ans JA scheint hier unumgänglich zu sein. Allerdings solltest du unbedingt den Dienstweg einhalten.
Zuerst mit deinem Praxisleiter sprechen oder mit der Leitung der Einrichtung in der du arbeitest
Vorher alles dokumentieren
Erst wenn diese der Sache nicht nachgehen, wendest du dich an der Träger der Einrichtung und legst deine Beobachtungen dar
Erst danach solltest du als Privatperson eine Meldung ans JA machen.
Unterm Strich will ich dir folgendes sagen: es kommt nicht gut, wenn ein Pratikant über die Köpfe der Einrichtung/ Leitung/ den Träger hinweg allein Meldung beim JA macht, selbst wenn sie berechtigt und begründet ist, ist es die Aufgabe der Verantwortlichen- und das ist nicht der Praktikant.
Wieso dürfen Lehrer sich nicht ans Jugendamt wenden?
Jeder darf das und seine Beobachtungen mitteilen.
Man benötigt keine Berechtigung, um anderen zu helfen Wenn Du meinst, das Kind sei in seiner Situation akut gefährdet, dann brauchst Du auch keinen Dienstweg wie die Schule einzuhalten. Geh einfach zur Polizei, welches sich dann gegebenenfalls ans Jugendamt wenden wird.
Wie sieht es aus kannste mal mit einem Lehrer reden oder einem Sozialarbeiter muss doch möglich sein eine Lösung zu finden.
Du selbst kannst und darfst
Dich direkt an das Jugendamt wenden.
Du könntest vorher vielleicht sogar mit der Mutter sprechen.
Wer weiß, vielleicht ist sie auch ganz froh, wenn sie Hilfe von Dir angeboten bekommt.
Übrigens dürfen Lehrer sich auch an das Jugendamt wenden. Habe darüber lang und breit mal mit einer Freundin gesprochen.
Gibt es sonst in Deiner Kirchengemeinde jemanden, mit dem Du dies Vorgehen vorab besprechen könntest, wenn Du Dir selbst noch unsicher bist? Nur- wegsehen und nichts machen wäre das Schlechteste! Für das Kind und wahrscheinlich auch für Dein Gewissen.
ja das darfst du.bei mir hat sich auch irgendeiner die erlaubnis genommen mich beim jugendamt zu melden weil meine kinder laut sind.was mich aber wundert seit über zwei jahren näme ich ich mir hilfe und das jugendamt war auch sehr oft bei mir zu hause die selber haben mir nie sows gesagt nur jetzt weil seit 2 wochen jemand dauernt beim amt anruft. jetzt müssen die kinder weg.toll
Deine Kinder sind zu laut und deswegen nimmt Dir das Jugendamt Deine Kinder weg; verstehe ich das richtig?
ja so kann man es sagen weil ich überfordert bin zur zeit da mein mann arbeitslos ist und ich die ganzen sachen erledige soll es so sein aber die werden mich am a. lecken. sry aber seit tagen hocke ich und weine ich lass doch nicht zu das sie mir die wegnehmen weil irgendjemand anruft und die ämter sagen das ich überfordert bin.
auserdem sind meine kinder keine normalen kinder die leiden an adhs und sprachentwicklungsstörung da ist es normal überfordert zu sein weil man sein eigenes kind nicht versteht und es sehr oft sagen muss und schwer beizubringen ist. da versteh ich nicht dann müssten ja alle kinder weg. aber das alles kommt weil irgendeiner versucht meine familie zu zerstören.
Wenn es so ist, dann tut es mir echt leid für Dich. Ich kann aber aber nur sehr schwer vorstellen, dass einem wegen der Lautstärke die Kinder weggenommen werden.
Ist gibt aber sicherlich die Möglichkeit, Hilfe in irgendeiner Form zu beantragen.
Weiterhin frage ich mich auch noch, wenn Dein Mann arbeitslos ist, warum hilft er Dir nicht. Eine Teilung von Arbeiten würde zumindest Dir sicherlich sehr gut tun bzw. Du könntest Dich besser und "tiefer" um die Bindung mit Deinen Kindern kümmern.
Eine kritische Anmerkung habe ich aber noch:
Wenn Du mit den Kindern "überfordert" bist und Dein Mann ist arbeitslos, warum stellst Du dann die Frage, wie man Zwillinge bekommt?
Man sollte doch erst mal der der realen und zeitgleichen Situation zurecht kommen und diese bewältigen.
Sollte die Absicht wirklich bestehen, dann gebt ihr ein typisches Bild ab; sorry, aber anders kann man es echt nicht sagen.
das mit den zwillingen habe ich nur so gefragt nicht weil jetzt shwanger werden will.da müsste ich ziemlich gegen ne wand gelaufen sein um sowas noch zu leisten. ich habe seit 2 1/2 jahre hilfe in anspruch genommen.
Jeder einzelene Kann dem Jugendamt Meldung bei Auffälligkeiten in einer Familie machen,hierbei spielt es keine Rolle ob als Privatperson,Lehrer oder sonstige Berufe.Wulf Finke
Hier sind bereits viele gute Antworten genannt worden. Dennoch möchte ich diese mal entsprechend zusammenfassen:
a) Ohne Rücksprache mit Deinem Vorgesetzten kannst/darfst Du nicht im Namen Deines Praktikumgebers sprechen. Je nach Vertrag, kann dieser auch die Möglichkeit als "Privatperson" aufzutreten rechtlich ausschließen. Das würde das Jugendamt bei Zuwiderhandlung zwar nicht von der weiteren Verfolgung des Sachverhaltes abhalten; Dir jedoch -in Abhängigkeit der Reaktion des Praktikumgebers- entsprechend Ärger einhandeln. Es besteht also in der Hinsicht ein grundsätzlicher Unterschied darin, ob man mit einem Sachverhalt in beruflichen oder Situationen des alltäglichen Lebens begegnet.
b Letztlich hast Du eventuell schon zu viel interveniert - denn, wie bist Du an Informationen der Schulleitung gekommen?
d) "dieses kind ist eine gefährdung für sich selbst und auch für andere, es ist schwer aggressiv, klaut, lügt und nässt auch mit höherem alter noch ins bett. die mutter ist augenscheinlich mit ihren zahlreichen kindern überfordert."
Du kannst mit Deiner Einschätzung theoretisch und praktisch völlig daneben liegen - bspw. können traumatische Erlebnisse -Scheidung der Eltern, physischer/psychischer Missbrauch durch andere Familienmitglieder etc.- derartige Verhaltensweisen begründen. Diese können nicht von heute auf morgen abgestellt werden - das Kind ist schließlich keine Maschine; was wiederum daher nicht ausschließt, dass die Mutter sehr wohl um die Situation weiss und versucht das Kind entsprechend zu unterstützen. Hier einfach auf eine Überforderung der Mutter zu schließen, könnte also zu einem falschen Ergebnis führen und eine Involvierung des Jugendamtes überflüssig sein.
Ergebnis:
Der abschließende Rat kann tatsächlich sicherlich nur lauten, sich mit dem eigenen Träger über den wahrgenommenen Sachverhalt zu unterhalten und seine Stellungnahme dazu bzw. zu einer eventuellen weiteren Vorgehensweise abzuwarten Mehr geht erst einmal nicht.


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