Party mietvertrag
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Party - Mietvertrag?
Wenn Sie eine Party feiern wollen, sollten Sie Ihre Nachbarn vorher informieren und um Verständnis bitten; oft stimmt eine rechtzeitige Vorwarnung die Nachbarn freundlich. Dennoch bedeutet die Vorankündigung keinen Freibrief für übermäßigen Lärm. Wer feiert, sollte immer dafür sorgen, dass die Musik möglichst in Zimmerlautstärke bleibt und die Fenster geschlossen sind. Übrigens: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es erlaubt sei, einmal im Jahr eine lautstarke Feier in den eigenen vier Wänden durchführen zu können.
Lärm in Mietwohnung - Lärmregeln in der Hausordnung
Prinzipiell ist es so, Du kannst immer ne Party machen, wenn Du andere damit nicht belästigst oder die Nachtruhe störst.
Es wird auch niemand was dagegen haben, wenn Du ne Geburtstagsfeier machst und deine Nachbarn vorher informierst, dass es etwas lauter werden könnte!
Die Anzahl der Party ist nirgends geregelt, hier ist einfach der gesunde Menschenverstand gefragt
Das ist ganz von Deinem Mietvertrag abhängig. Ist darin das Feiern generell verboten oder sind Zeiten festgelegt, zu denen Ruhe herrschen muß, dann gilt das auch. Immerhin hast Du diesen Vertrag ja unterschrieben und mußt Dich daran halten.
Wenn da Nichts dazu drinsteht, dann gilt das Prinzip: Niemanden mehr als nötig stören. Hier am Besten im Haus einen Zettel aufhängen mit der Info, daß heute gefeiert wird und es wird um Verständnis gebeten, wenn es etwas lauter wird. Übertreiben solltest Du es trotzdem nicht. Wenn sich Jemand beschwert, must Du trotzdem leiser machen.
Ein Mietvertrag kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das einem das Grundgesetz zubilligt nicht aushebeln. Auch wenn in deinem Mietvertrag sowas stehen sollte, können sich ander Mieter beschweren und dagegen vorgehen.
Wann man wie laut sein darf, schreiben in der Regel die Kommunen vor. Selbst wenn du alleine in einem Haus wohnst, dar der Lärm nicht so groß sein, dass Bewohner bzw. Nutzer anderer Gebäude dadurch gestört sind.
Die Zeiten besonderer Ruhe sollten übrigens in der Hausordnung geregelt sein.