Neue wohneigentümer eigenbedarf mietverhätlnis kündigen

mein derzeitiger Vermieter will seine Wohnung, in der ich seit einem halben Jahr zur Miete wohne, verkaufen. Meine Frage: Kann der neue Eigentümer mir unter Vorbehalt der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen? Er hat angekündigt Eigenbedarf einzumelden. Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag.

6 Antworten zur Frage

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Kann der neue Wohneigentümer aufgrund von Eigenbedarf das Mietverhätlnis kündigen?

Anmerkung: Noch ist die Wohnung nicht verkauft. Sollte der Kaufinteressent sich jedoch für die Wohnung entscheiden, dann möchte er selbst einziehen.
Vermutlich ist es der Grund, warum der neue Besitzer die Wohnung gekauft hat.
Dann wirst Du dir eine neue Wohnung suchen müssen.
Ja das kann er, allerdings wird er eventuell nachweisen müssen das wirklich Eigenbedarf besteht.
Ergänzung:
Es besteht immer noch der Grundsatz:
Kauf bricht Miete nicht, das bedeutet, auch der neue Eigentümer muss den Eigenbedarf nachweisen können
Hier der Gesetzestext, lasse Dich nicht von Halbwahrheiten auf den Arm nehmen.
§ 566
Kauf bricht nicht Miete
Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete - dejure.org
Wenn der Käufer selbst einziehen möchte, darf er dir auch wegen Eigenbedarfs kündigen.


wohnung
wie lebt man alleine ohne unterzugehen?

Alles ein Frage der Einstellung. Wenn Du Dein Schicksal nicht ändern kannst, ändere Deine Einstellung. Es gibt


vermieter
Mietpreiserhöhung bei Untermiete zulässig?

- andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde -- Ich kenn nicht deine Mitbenutzungsoptionen, und wie die Wohnung an sich ausgestattet ist.das führt auch hier zuweit. Vielleicht -- Mietvertrag jetzt zustimmen oder kannst ihn ablehnen durch Kündigung Also kann er die Erhöhung nach Lust und Laune nach oben -- ein ehrliches Niveau zu einigen, ansonsten den Vertrag kündigen. Barney- vermutlich noch handzahm gemacht: keine Nachforderungen-aber neuen Preis. Keine Begründung vorhanden. Und ja, Betriebskosten -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -