Nachmieter frage

Wieviele Nachmieter muß ich meinem Vermieter "präsentieren". Soll heißen, ich hab 3 Monate Kündigungsfrist. Er sagte mir, ich kann einen NAchmieter organisieren, dann kann ich früher raus. Ihm muß der Nachmieter halt passen. Muß ich ihm unendlich viele Nachmieter zeigen und er kann immer wieder nein sagen oder gibt es da eine Grenze?

8 Antworten zur Frage

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Nachmieter-Frage

Grundsätzlich kann er alle von Dir empfohlenen potentiellen Nachmieter ablehnen. Es ist ja praktisch ein Entgegenkommen seinerseits, dass Du früher aus dem Vertrag kommst, wenn ein für ihn adäquater Nachmieter aufgeboten wird.
Offensichtlich gibt es aber auch andere Urteile, bei denen der Vermieter seht wohl unter bestimmten Umständen einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss.
Mietrechtliche Urteile und BGH-Urteile- Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Noch mehr, die Rechtslage scheint da nicht ganz klar.
Ein entsprechendes Recht des Mieters auf Stellung eines Nachmieters besteht nur dann, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht, z. B. durch eine Nachmieterklausel. Dabei ist zwischen einer echten und einer unechten Nachmieterklausel zu unterscheiden.
Ist im Mietvertrag dagegen keine entsprechende Regelung zugunsten des Mieters, besteht für den Vermieter auch keine Verpflichtung, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Die Stellung von zumutbaren Ersatzmietern durch den Mieter ändert daran nichts. Selbst die vom Vermieter geäußerte Bereitschaft, vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i.d.R. nicht die Bindungswirkung einer vertraglichen Nachmieterklausel.
Gemäß dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe ist der Vermieter nur dann verpflichtet, den Mieter, der ihm einen geeigneten Nachmieter stellt, vorzeitig aus dem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Wohnungsmietvertrag zu entlassen, wenn das berechtigte Interesse des Mieters an der Aufhebung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt.
Ausdrücklich genannt werden in diesem Rechtsentscheid folgende Gründe: schwere Krankheit des Mieters, beruflich bedingter Ortswechsel, Aufnahme in ein Altersheim, wesentliche Vergrößerung oder Verkleinerung der Familie.
Der Nachmieter muss nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr dafür bieten, dass der Vermieter nicht schlechter gestellt wird als es bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den bisherigen Mieter der Fall wäre.
Ferner muss der Ersatzmieter bereit sein, die bestehenden Vertragsbedingungen unverändert zu akzeptieren, sonst liegt es im Belieben des Vermieters, den Ersatzmieter abzulehnen oder eigene Interessenten in die Vertragsverhandlungen einzubringen, wobei dadurch eintretende Verzögerungen des Mieterwechsels zulasten des ausscheidenden Mieters gehen.
Weiter ist der Vermieter auch grundsätzlich berechtigt, mit dem Ersatzmieter neue Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Ein Ersatzmieter, der die Voraussetzungen erfüllt, muss dem Vermieter konkret benannt und angeboten werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter von vornherein Verhandlungen über einen Nachmieter abgelehnt oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht hat.
Der Vermieter hat unter mehreren Bewerbern die freie Auswahl.
Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter eine bestimmte Person als Nachfolger annimmt, z. B. weil ihm diese die höchste Ablösesumme für von ihm zurückgelassene Ein- oder Umbauten bezahlt.
Dem Vermieter steht auch ohne ausdrückliche Erklärung, eine angemessene Nachforschungs- und Überlegungsfrist zu, innerhalb der er durch Einziehung von Erkundigungen prüfen kann, ob der vorgeschlagene Ersatzmieter akzeptabel ist oder ob er die Mieträume anderweitig vermieten will. Die Länge dieser Frist bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann bis zu 3 Monate betragen.
Wenn der Vermieter dem Mieter entgegenkommen möchte und ihn trotz Fehlen eines entsprechenden Rechtsanspruchs vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, kann dies entweder durch eine Eintrittsvereinbarung zwischen allen Beteiligten -Vermieter, alter Mieter, neuer Mieter - oder durch Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages zwischen dem Vermieter und alten Mieter erfolgen.
Und noch was dazu:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/index4.html
Die Menge der Nachmieter ist nicht entscheidend, sondern, ob er sie sinnvoll ablehnt. Er muß schon einen Grund haben, den Nachmieter abzulehnen und darf Dich nicht schikanieren.
SchwarzerPeter hat Recht.
Nachmieter ist ein Märchen
. Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden. Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieters akzeptieren. Beispiele: beruflich bedingter Ortswechsel Geburt eines Kindes Heirat schwerer Kankheit bei unberechtigter Verweigerung der Untervermietung.
(siehe: Mietrecht & Sonstiges
Rechtsirrtum : Ein Mieter muss dem Vermieter nur drei Nachmieter stellen, um aus dem Mietvertrag vorzeitig herauszukommen
Plant man einen Umzug, muss man auch die Kündigung des bestehenden Mietvertrages genau planen – ansonsten muss man womöglich unnötig doppelt Miete zahlen.
Wenn sich Mieter und Vermieter darauf einigen bzw. wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist, kann ein Nachmieter gestellt werden.
Dass der Mieter nur drei Nachmieter stellen muss, um aus dem Mietvertrag vorzeitig herauszukommen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum!
Falls der Vermieter nicht mit sich reden lässt oder falls nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Mieter nur in bestimmten Fällen einen Nachmieter stellen, z.B. bei einem beruflich bedingtem Ortswechsel, bei Familienzuwachs durch Schwangerschaft oder wenn der Mieter in ein Alten- oder Pflegeheim muss.
Wenn man in eine bessere oder billigere Wohnung umziehen möchte, ist dies aber nicht möglich.
Der Ersatzmieter muss zumutbar und geeignet sein, d.h. Er muss bereit sein, in den bestehenden Mietvertrag uneingeschränkt einzutreten und er muss die Miete bezahlen können.
Anwaltseiten 24: Rechtsirrtümer - Erstattung von Bewerbungskosten, Nachmieter stellen
Dem Vermieter muss der Nachmieter passen, er sucht ihn raus und kein anderer.
Es stimmt schon, dass dem Vermieter der Nachmieter passen muss. Allerdings glaub ich dass zwei Interessenten reichen, denn es ist ja nur in seinem Interesse, dass weiterhin eine Miete rein kommt. Wenn du einen Nachmieter organisierst, geht es eben schneller und reibungsloser von der Bühne und das ist dem Vermieter sicher auch lieber, denn dann muss er sich nicht mehr drum kümmern.


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wie lebt man alleine ohne unterzugehen?

- beschäftigt, unterwegs etc. - wie gesagt, alles eine frage der einstellung. , lilja ps: es hilft schon, wenn man über -


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- andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein ehrlicher Untervermieter eine Mieterhöhung verlangen. Tut er es dennoch, würde -- Ich kenn nicht deine Mitbenutzungsoptionen, und wie die Wohnung an sich ausgestattet ist.das führt auch hier zuweit. Vielleicht -- Vertragsparteien einigen können, ohne dass einer irgendwo fragen muss, ob der andere etwas "darf". "Ohne Grund" wird kein -


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Nachmieter - was muss man beachten?

- vor den 3 Monaten aus dem Vertrag zu kommen, muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren.? Das würde schon anders, nämlich -- notwendige Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim. - Wenn die Wohnung durch Familienzuwachs extrem klein geworden ist. In allen -- nämlich gut verständlich und richtig klingen auf Frage, Teil 2: ". - aber kann er auch einfach jeden ablehnen?" -