Nachmieter was man beachten

Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, und hoffe darauf, dass ich durch einen Nachmieter die dreimonatige Kündigungsfrist umgehen kann. Aber wie läuft das eigentlich ab? Der Vermieter muss ja nicht irgendeinen Nachmieter akzetieren - aber kann er auch einfach jeden ablehnen? Müssen irgendwelche triftigen Gründe vorliegen, wenn ein Vermieter einen potenziellen Mieter ablehnt, oder reicht ein "der passt mir nicht in den Kram"? Gibt es da irgendwelche Grundsätze, Vorschriften, Regelungen.?

20 Antworten zur Frage

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Nachmieter - was muss man beachten?

In der Regel kann man sich aus einem langfristigen Mietvertrag nur dann lösen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, daß der Mieter bei Gestellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen ist. Solch eine Regelung kann notfalls auch handschriftlich formuliert werden.
Die weit verbreitete Ansicht, der Vermieter sei auch ohne eine solche Klausel verpflichtet, bei Gestellung von drei Nachmietern den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, ist rechtlich in keiner Weise begründet.
Ausnahmen:
Wie immer gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Der Vermieter muß zum Beispiel den Mieter ausnahmsweise vorzeitig aus dem Vertrag entlassen und einen Nachmieter akzeptieren, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter eine besondere Härte bedeuten würde. Das heißt, der Mieter muß ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsbeendigung haben und dieses Interesse an der Aufhebung des Vertrages muß schwerer wiegen als das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Vertrages.
Hierzu sind folgende Situationen denkbar:
- Verlust des Arbeitsplatzes, der aus beruflichen Gründen den Umzug in eine andere Stadt erforderlich macht.
- Schwere Erkrankung oder die notwendige Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim.
- Wenn die Wohnung durch Familienzuwachs extrem klein geworden ist. In allen diesen Fällen müssen jedoch die jeweiligen besonderen Umstände berücksichtigt werden, sie lassen sich nicht verallgemeinern.
Allein die Tatsache, dass ein Nachmieter Ausländer ist, genügt nicht zur Ablehnung, es sei denn, es würden noch andere, wichtige Gründe vorliegen.
Hier noch ein paar Urteile zum Thema Nachmieter:
Ein Vermieter ist nur dann verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn der einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich übersteigt. Der Nachfolgemieter muss solvent, zumutbar und bereit sein, das Mietverhältnis "wie es steht und fällt" fortzuführen.
Überlegungsfrist
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter akzeptabel ist.
Weiteres findest Du hier:
Nachmieter: Was Sie beachten müssen
Stimmt, wir geben uns auch Mühe fundiertes Wissen weiter zu geben
ja, mal ist es einfacher, mal schwieriger - aber Mühe geben wir uns immer
Wie? Hattest Du noch geantwortet? Ich habe leider die Frage nicht auf Beobachten, deshalb habe ich nicht gesehen, was später noch kam.
NÖ, habe mich vertan, ich meinte den Komm oben, werde alt
Der Vermieter muss keinen von dir präsentierten Nachmieter akzeptieren, er kann sie allesamt ohne jegliche Begründung ablehnen.
Da gibt es kein konkretes Gesetz, sondern den Rechtsgrundsatz, dass grundsätzlich niemand dazu gezwungen werden kann, Verträge abzuschließen, die er nicht abschließen will. Außerdem gibt es den Grundsatz "pacta servanda", Verträge sind einzuhalten. Das gilt auch und besonders für deinen Mietvertrag.
Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren.
Er brauch keine Begründung für die Ablehnung.
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Stichwort: Nachmieter
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Es gibt immer wieder Fälle, in denen Mieter vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist oder vor Ablauf eines auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages das Mietverhältnis beenden wollen. Verständlich, da niemand gern zwei Mieten zahlt und nur selten fallen das Ende der Kündigungsfrist und die Neuanmietung auf ein Datum.
Hier kommt es oft zu Schwierigkeiten, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, daß gesetzliche Kündigungsfristen und vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden müssen.
Nachmieterklausel
In der Regel kann man sich aus einem langfristigen Mietvertrag nur dann lösen, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, daß der Mieter bei Gestellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen ist. Solch eine Regelung kann notfalls auch handschriftlich formuliert werden.
Die weitverbreitete Ansicht, der Vermieter sei auch ohne eine solche Klausel verpflichtet, bei Gestellung von drei Nachmietern den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, ist rechtlich in keiner Weise begründet. Weiterleitungshinweis
ja, BLAUERPANTHER, da waren wir doch glatt auf der gleichen Seite zugange
Warum bähst du dich so auf, du hast meine Antwort nicht verstanden, sie sagt in wesentlich kürzeren Worten das, was du aus dem Web kopiert hast.-
Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren.
__Er brauch keine Begründung für die Ablehnung.
Ich könnte noch etwas zu Deinen Worten schreiben, befürchte aber ich überfordere Dich damit
Meinungen sind auch nicht gefragt sondern verifizierte Antworten, das heißt in diesem Fall Gesetzestexte
verifizierte Antworten, das heißt in diesem Fall Gesetzestexte"
das stimmt, BLAUERPANTHER
Wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptieren will, ist es recht schwierig, wenn auch nicht völlig unmöglich, vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen. Es kommt immer auch auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an, vor allem auf die Qualität/Bonität des Nachmieters.
Nein, er kann jeden Nachmieter ohne Angabe von Gründen ablehnen, Du bist der Vertragspartner der den Vertrag zu erfüllen hat
BLAUERPANTHER du schreibst, meine Antwort sei falsch, aber wiederholst sie, als sei es deine.
Wo? Ich habe nichts falsches geschrieben,Du schreibst:Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren. Zitatende. Das habe ich mit Sicherheit nicht geschrieben
Abgesehen davon habe ich in Dein Antwortfeld gepostet als Beweis dass Du falsch liegst
jetzt verstehe ich langsam, was Du mit Deiner Antwort meinst.
Könnte es sein, dass Du Dich nur etwas, sagen wir mal irreführend ausgedrückt hast?
Auf die Frage von HappyHippo, Teil 1: "Der Vermieter muss ja nicht irgendeinen Nachmieter akzeptieren?."
schriebst Du: "Der Vermieter muss den Nachmieter akzeptieren"
Meintest Du das vielleicht so: Um Dir die Möglichkeit zu geben, vor den 3 Monaten aus dem Vertrag zu kommen, muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren.?
Das würde schon anders, nämlich gut verständlich und richtig klingen
auf Frage, Teil 2: ". - aber kann er auch einfach jeden ablehnen?"
Deine Antwort: "Er brauch keine Begründung für die Ablehnung."
Meintest Du, wenn er den/die vorgeschlagenen Nachmieter ablehnt, muss er dies nicht begründen? Nur bezogen auf den 2. Teil wie oben kopiert, würde auch das stimmen,
aber alles nur unter den Voraussetzungen, wie in meinem Link sh. den Text in meiner Antwort, nämlich: je nach Vertragsinhalt und dann kommt es noch darauf an, ob evtl. eine der o.a. Ausnahmen zutrifft.
nana-italia : trotz viel Text, du hast Recht.
siehst Du, manchmal hilft es doch sehr, etwas mehr Text zu schreiben, damit die Älteren unter uns, auch verstehen können, was gemeint ist bzw. wie es gemeint ist
Wenn Du Deine Antwort jetzt noch dahingehend ergänzt, dann gibts auch noch GA


mietvertrag
Mein Vermieter verlangt, daß ich die

- wurscht sein. Verlangen : nein, aber schau mal in deinen Mietvertrag, vielleicht hast du das ja unterschrieben. Falls er das -- Terrasse und grille oder gucke Fußball oder sonst was. Tikmann. tz Was er aber verlangen kann ist, bei längerer ABWESENHEIT. -


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- Betriebskosten“ sein Es wäre also zu prüfen, was im Mietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart wurde UND ob -


nachmieter
Nachmieter-Frage

- geeignet sein, d.h. Er muss bereit sein, in den bestehenden Mietvertrag uneingeschränkt einzutreten und er muss die Miete bezahlen -- wenn der Mieter in ein Alten- oder Pflegeheim muss. Wenn man in eine bessere oder billigere Wohnung umziehen möchte, -- zwischen dem Vermieter und alten Mieter erfolgen. Und noch was dazu: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/index4. -- Interesse, dass weiterhin eine Miete rein kommt. Wenn du einen Nachmieter organisierst, geht es eben schneller und reibungsloser -