Laäßt sich steuerrecht private vermögensverwaltung gewerbebetrieb abgrenzen
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Laäßt sich eigentlich im Steuerrecht die private Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb abgrenzen
Nun. Umsatzsteuer kostet das nicht. Erbschaftssteuer wird fällig, wenn der Wert des Erbes über dem Freibetrag liegt. Abgrenzen läßt sich das ganze nur buchhalterisch – steuerlich wirst Du als Person veranlagt – mit allen Einkünften.
Die Abgrenzung zwischen der privaten Vermögensverwaltung und dem Gewerbebetrieb ist, wie immer im Steuerrecht, nicht ganz so einfach.
In Entscheidungen der Gerichte wird da von einem auf Dauer eingerichteten Gewerbebetrieb gesprochen, in Abgrenzung zu dem reine Verwalten bestehenden Privatvermögens.
D.h. das Veräussern einer geerbten Briefmarkensammlung ist vielleicht eine Sache einer gewissen Dauer, aber ein ergerichteter Gewerbebetrieb ist dies noch nicht. Wenn nun aber noch Zukäufe und der Handel dieser Zukäufe dazukommt, ist es wohl schon in die Steuerpflichtigkeit abgedrifftet.
Es gibt einen Sack voller Entscheidungen zu privaten Wertpapiergeschäften und Ebay und so. Also im Einzelfall schlau machen.
Ich möchte noch anmerken, wenn Du eine Briefmarkensammlung verkaufst, gibt es jetzt ein neues e-bay Urteil. Gewerbe liegt bei Gewinnerzielungsabsicht vor, d. h. man hat der Frau dies unterstellt und deshalb als Gewerbe versteuert. Wenn die Briefmarken aus dem Erbe sind, dann lass Sie schätzen und setze diese als Erbe an. Dann versteuerst Du nur den Gewinn im schlimmsten Falle. Beim Erbe gibt es ja immer zu berücksichtigende Freibeträge. Mit deiner Aussage stückchenweise zu verkaufen, machst Du die Gewinnerzielungsabsicht bereits deutlich, und dass du dies nicht versteuern möchtest.