Kündigung trotz erklärung annahme einstellungsangebotes

Habe mich beim Bezirksamt beworben und nun eine Zusage erhalten. Ich erhielt ein Schreiben, dass "Erklärung zur Annahme eines Einstellungsangebotes" nennt und soll es unterschreiben, wenn ich annehmen will. Es ist kein Ausbildungsvertrag, ich kenne auch noch nicht die Details wie Vergütung, Urlaubstage etc. Außerdem steht in dem Schreiben, das der Arbeitgeber vorbehatlich meiner gesundheitlichen Eignung und des Vorliegens sonstiger Einstellungskriterien bereit ist, mir die Ausbildung zu ermöglichen. Wenn ich das Unterschreibe, unterschreibe ich folgenden Text: "Ich nehme ihr Einstellungsangebot an und bin bereit am xx.xx.xxxx den Diesnt anzutreten als xxxxxxxxxxx. Nun meine Frage: ich weiß das man auch nach dem Unterzeichnen des Ausbildungsvertages kündigen kann, wenn man etwas was besser zu einem passt vor Beginn der Ausbildung findet. Gilt das auch hier? Kann ich vor Beginn der Ausbildung auch noch absagen, nach dem ich das unterschrieben habe? nur um Antworten, von jemandem der es weiß.

3 Antworten zur Frage

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Kündigung trotz "Erklärung zur Annahme eines Einstellungsangebotes"?

du versicherst mit dem schreiben das du die stelle am xx annimmst
der arbeitgeber braucht damit nicht mehr nach neuen azubis unbedingt suchen wird dich aber zur ärztlichen untersuchnug schicken um zu sehen ob du wirklich körperklich für dei ausbildung geeignet bist
du kannst auch hier absagen vor beginn, weil du ja noch keinen vertrag angeschlossen hast mit ihm sondern nur einen vorvertrag, den nwenn er feststellt durch ärztliche berichte das du nicht tauglich bist kann er den vertrag ja auch auflösen
wenn du später deinen ausbildungsvertrag unterschreibst hast du eine probezeit zwischen 2-6 monaten i.d.r. 3 monate
in dieser zeit kannst du oder dein chef ohne angabe von gründen fristlos kündigen
In den ersten 3 Monaten darfst Du ohne eine Begründung Kündigen.
Das Angebot ist gut, und beinhaltet auch alle deine Rechte.
Lediglich der Arbeitgeber behält sich vor, den Vertrag zu kündigen, wenn einige Voraussetzungen nicht zutreffen. Genau so kannst du auch kündigen.


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