Fristlose kündigung trotz krankenschein
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Fristlose Kündigung trotz Krankenschein?
wochen kündigungsfrist / krankschreibung: vorerst vom 16. bis 23. und dann Folgebescheinigung bis 31.
es gibt nur einen schlüssel zur filiale! und zwar für die frühschicht! darum habe ich den schlüssel abgegeben, damit am nächsten morgen der laden geöffnet werden konnte.
Also ich würde erstmal Widerspruch einlegen mit Verweis auf die Krankmeldung. Vielleicht ist sie ja nicht angekommen? Gibt es Zeugen, dass du sie eingereicht hast? Hat sie wer gesehen?
Ansonsten frag deinen Arzt, ob du noch eine Kopie von der Krankmeldung bekommen kannst und leg sie dem Brief bei.
Also schreib, dass du Widerspruch einlegst, weil du dich ordnungsgemäß krank gemeldet hast. Somit ist die Grundlage für die Kündigung nicht mehr vorhanden, deshalb akzeptierst du sie nicht.
Die Frage ist natürlich, wie lange du krank geschrieben bist. Bist du krank geschrieben bis zu deinem letzten Arbeitstag bzw hast du gesagt, dass du die paar Tage, die übrig bleiben, deinen Resturlaub nimmst? Ansonsten könnte es ein Fehler gewesen sein, den Filialschlüssel abzugeben, weil es signalisiert "ich komm hier nicht mehr her, auch wenn ich noch ein paar Wochen hier arbeite" und könnte vielleicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden.
Aber wenn deine Krankschreibung und dein Resturlaub die Zeit komplett abdecken, hast du meiner Meinung nach schon richtig gehandelt und man kann dir nicht wirklich was vorwerfen.
Also viel Erfolg
Setz D so schnell wie möglich mit Deinem zuständigen Arbeitsgericht bzw. einem Rechtsanwalt in Verbindung
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt es extrem kurze Fristen! Gehe schleunigst zu einem Anwalt! Der kann sich dann mit deinem Fall genauer befassen.
Dahinter steckt der Versuch, die ausstehenden Gehälter bis zum erreichen der ordentlichen Kündigungsfrist zu sparen.
Wie von meinen Vorrednern bereits gesagt. Wichtig ist, dass fristgerecht eine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Vermutlich wird sich das ganze dann, durch ein entsprechendes Schreiben deines Rechtsanwalts klären lassen. Der Arbeitgeber steht nämlich auf einem sehr dünnen Brett.
1. Er müsste dem Begriff glaubhaft machen, das das angebliche Fehlverhalten als Kündigungsgrund für eine außerordentliche Kündigung ausreicht. 2. Richter sind ineligente menschen und als solche von natur aus faul. Wenn ein Richter in diesem Zusammenhang ein Urteil fällen muss, dann muss er es auch begründen. das entfällt bei einem Vergleich.
3.Es erscheint nicht sonderlich sinnvoll, ein bereits gekündigtes Arbeitsverhältnis erneut zu kündigen.
Vermutlich wird die Rechtsabteilung oder der Richter versuchen, deinem Arbeitgeber klar zu machen, dass die Chancen für den Prozess nicht besonders gut stehen und die Kosten schnell höher sind als die eingesparten Gehälter.
Das alles ohne Garantie.
Siehe auch hier:
Videos: Ratgeber Recht - Ratgeber: Recht - ARD | Das Erste
Drück Dir die Daumen
Barnulf
Neben den guten Hinweisen von SCHORZI ist wichtig, wie lange Deine Kündigungsfrist ist und wie lange du krank geschrieben wurdest.
Also: sag an
Fristlose Kündigung trotz Krankenschein
Während einer Krankschreibung kann man nicht gekündigt werden und eine belästigung deines Chefs vor der Haustür mit zwei weiteren Personen und einer erzwingung einer Unterschrift kann auch nicht sein, das musst du nicht einfach so hinnehmen. Wie er allerdings davon erfahren hat das du beim Arzt warst.nun ja. Du solltest dir rechtlichen Bestand nehmen, dein Chef wird dich sicher kündigen wenn du wieder Arbeiten gehen kannst.
Wende dich an den Betriebsrat, Gewerkschaft, oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
beim Arbeitsgericht Auskunft einholen und den Sachverhalt schildern