Jugendamt sorgerecht entziehen kind fett ist

Ich denke schon. Vorausgesetzt das Übergewicht ist enorm gesundheitsschädigend und eindeutig die schuld der eltern. also wenn beispielsweise die mutter ihr eigenes kind mästet weil sie es fett schöner fndet oder so. Kiari

6 Antworten zur Frage

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Kann das Jugendamt einem das Sorgerecht entziehen, wenn das Kind zu fett ist?

klar, wenn ein kind gefährdend erscheint, gehts
Ja, aber nur wenn das Kind gefährtet ist.
Nein, so einfach kann das Jugendamt das natürlich nicht handhaben.
denn für "fett sein" kann es ja verschiedenen Ursachen geben.
Die da wären :
Odipösität durch :
- krankheitsbedingte Ursachen
- hormonelle Ursachen
- genetisch bedingte Ursachen
- falsche Ernährung natürlich aber auch
Man sollte einen Arzt konsultieren, um die Ursachen ergründen zu lassen
und etwaige Möglichkeiter heraus zu finden, die dem Problem Abhilfe erschaffen.
Aber allein aus dem Grunde, dass ein Kind zu dick (oder wie Du schreibst, "zu fett")ist, kann das Sorgerecht nicht entzogen werden.
Das wäre ja fast in Etwa so, als wenn man jeden dicken Erwachsenen in den Knast sperrt.
Es gibt keinen Paragraphen im Gesetzbuch, der das Normalgewicht vorschreibt und Übergewicht unter Strafe stellt.
Dennoch sollte man überlegen, auch dem Kinde zuliebe, wie das Problem behoben werden kann.
Eine Pflicht dazu besteht nicht, aber eine Überlegung dahingehend wäre anzuraten.
"untergewichtigen " Janek" (1,80cm groß, 62kg "schwer")
Ciao
Habe gerade die Argumente meiner Vorredner gelesen, die Deine Frage alle mit "Ja" beantwortet haben.
Dem widerspreche ich, und ich habe ja meine Ansicht in meiner Hauptantwort auch bereits begründet.
Es ist dem Kind sicherlich nicht dienlich, wenn es Übergewicht hat.
Aber allein das wäre kein Argument für die Entziehung des elterlichen Sorgerechtes, insofern es keinen Akt der Misshandlung, Zwangsanwendung oder Gewalt darstellt.
Anders wäre es.und ich konstruiere mal ein fiktives Beispiel :
Wenn man das Kind auf dem Stuhl mit den Händen auf dem Rücken fesselt, und gegen seinen Willen "schröpft". Also zwangsweise, gegen den eigenen Willen überfüttert.
So macht man es zB bei Mastgänsen.
Aber ich glaube, das war nicht Zielstellung Deiner Frage. Und das wäre auch eine Sache, die ich mir nicht vorstellen kann.
Andere Sache : Unser Sohn ist schwer krank, muss Medikamente nehmen.
Durch die Nebenwirkungen hat er sehr starkes Übergewicht erlangt.
Er muss von uns daheim betreut werden.
Wir haben für unseren Mirko das volle Sorgerecht erhalten, obwohl er ja eigentlich schon seit langem volljährig ist.
Okay, da ist natürlich dieser Fall anders gelagert.
Ich wollte allerdings mit diesem Beispiel nur nochmal meine Argumentation bekräftigen, und hervorheben, dass "dick sein" verschiedene Ursachen haben kann.
Im übrigen meine ich, dass jeder selbst entscheiden darf, was und wieviel er isst, auch wenn es ein Kind ist.
Auklärung heist die Devise, denn Verbote nutzen nichts.
Denn verbotene Früchte schmecken bekanntlich am süßesten.
Denken wir doch nur an "Adam und Eva".
Ich hoffe, ihr könnt auch etwas zwischen den Zeilen lesen.
alle von Janek57
Nochmals Janek
Ja! Wenn das Kind überdurchschnittlich dick ist und es gesundheitsschädlich wird, dann kann das Jugendamt die Kinder für eine bestimmte Zeit wegnehmen.
nein, das geht nicht. Zum Entzug der Erziehungsberechtigung ist nicht nur eine Amtshandlung erforderlich, sondern ein richterlicher Entscheid. Das Jugendamt müsste Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung einreichen und dies auch beweisen. Da die Fahrlässigkeit in diesem Punkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit *nicht* bewiesen werden kann, wird es auch zu keinem Urteil über den Entzug der Erziehungsberechtigung kommtn.
Andes im Falle von Misshandlung. Dort hat das Amt die Aufgabe, durch Sofortaktionen inkl. Fremdplatzierung eine weitere Gefährdung des Kindes zu verhindern. Aber auch in diesen Fällen ist eine Klage plus ein Gerichtsurteil erforderlich.
Also, liebe Eltern, ihr könnt Eure Kinder weiterhin mästen
Das Jugendamt kann keine Sorgerechtsentziehung vornehmen. Das ist Sache des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts.
Erforderlich ist z.B. eine "Gefährdung des Kindswohls". Dabei genügt es NICHT, wenn das Kind nur übergewichtig ist. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die Eltern nicht imstande bzw. nicht Willens sind, das Kind gesund/vernünftig/altersgemäß zu ernähren, was zum Übergewicht führt.
Und selbst dann ist fraglich, ob ein Richter sich gegen die Eltern als Sorgeberechtigte entscheidet.