Aus welchen gründen jugendamt eltern kind entziehen

Welche Umstände müssen dazu gegeben sein? Auf welcher rechtlichen Grundlage?

3 Antworten zur Frage

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Aus welchen Gründen kann das Jugendamt Eltern ihr Kind entziehen?

Im Fall einer Kindeswohlgefährdung kann das JA einen Sorgerechtsentzug beantragen, diese fällt in die Zuständigkiet des Familiengerichts.
Hier kannst du das ganz ausführlich nachlesen:
http://www.sgbviii.de/S85.html
Kindeswohlgefährdung umfasst:
- die körperliche Misshandlung des Kindes,
- die Verweigerung notwendiger medizinischer Behandlung,
- die Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft,
- das Anhalten des Kindes zu strafbaren Handlungen oder zur Unzucht,
- der sexuelle Missbrauch des Kindes,
- die Verweigerung des Schulbesuchs,
- missbräuchliche Umgangsverbote zum anderen Elternteil, Großeltern, Geschwister o.ä.,
- das erstickende Erziehungsverhalten ,
- unzulässige Wegnahme des Kindes von Pflegeeltern.“
mangelhafte Ernährung und Pflege, Unterlassen ärztlicher Behandlung,
- mangelhafte Beaufsichtigung des Schulbesuchs,
- Duldung des Herumtreibens,
- schleppende Unterhaltszahlungen
Verwendung der Einkünfte des Kindes durch die geistesgestörte und alkoholabhängige Mutter zu anderen Zwecken als zu dessen Unterhalt,
- Verwahrlosung des Kindes infolge langjähriger Heroinsucht der alleinerziehenden Mutter,
- Verweigerung einer lebensnotwendigen Bluttransfusion aus religiösen Gründen
Diplomarbeit: Das Kindeswohl als Entscheidungskriterium.
Vernachlässigung, Mißbrauch, seelische und körperliche Gewalt etc.
Leider werden diese Umstände oftmals viel zu spät erkannt, wenn überhaupt.
in manchen fällen leider viel zu schnell, in einigen Fällen leider gar nicht da sind se Blind!Meist sind es die Nachbarn die dem Jugendamz eine Meldung machen, z.b.wenn man das Kind viel allein läßt oder wenn vil Geschrei aus der Wohnung zu hörn ist
Also das Jungendamt handelt in ganz vielen Fällen leider erst viel zu spät, aber das war nicht deine Frage
Das Jungendamt kann das Kind entziehen wenn egal welche Art von Gewalt vorliegt. Natürlich kann das Kind auch von allein zum Jugendamt gehen und sich entziehen lassen, dann aber erst ab 14 Jahre glaube ich.
Es ist immer so eine Sache mit dem Jugendamt so ganz genau weiß ich das auch nicht. Vielleicht findest du dazu etwas im Internet?


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