Ist ohrfeige backpfeife notwehr man männlich
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Ist eine Ohrfeige oder Backpfeife als Notwehr ok, wenn man männlich ist?
Was die Notwehr angeht: Wir gehen einfach mal davon aus, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist
Wenn die Backpfeife als angemessene Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Eigentum dient, ja. Aus Ehrpusseligkeit nein.
wenn du einer frau eine ohrfeige verpassen willst, könnte es schwierig werden. weil sie dich selbst deswegen anzeigen kann. wenns in der öffentlichkeit war, haste noch größere chancen auf eine strafe.
ist halt so in deutschland. frauen gelten teilweise immernoch als schwaches geschlecht.
wenn du einem kerl eine verpassen willst.
hmm. kommt schon ein bisschen tuffig rüber
Als Mann sollte man schon mit der Faust oder einem beliebigen Gegnstand wiederholt zuschlagen, einen beindruckenden Überwurf durchführen oder gekonnt posierend ausweichen, um seine Macht zu demonstrieren.
Du könntest auch erstmal einstecken, um zu Zeigen wie schwach der Gegner zuschlägt und später Amoklaufen oder ein Attentat durchführen, um ein Exempel zu statuieren.
also du kannst das machen.
aber bei mir ist es so ich hab immer wenn ich aus dem haus gehe ein messer dabei. ob ich es benutze oder nicht ist ne andere frage aber ich denke wenn mir einer blöd kommt und denkt das ermit mir wie mit scheiße umgehen kann dann fließt das blut. und das ist nicht meins.
du musst bedenken ich kenn hier noch schlimmeres. zwei kumpelz ham ne 9 mm der eine hat noch ne 8 mm oder so also naja dann steh ich auch scheiße da wenn der mit ner waffe vor mir steht
aber wie sagte doch jemand?
ich sterbe stehend in würde, nicht auf den kniehen um mein leben bettelnd.
aber keine angst so schlimm ist das hier nicht
zumindest hab ich die "waffe" noch nie einsetzen müssen und hoffenw ir das es nicht noch so kommt.
aber sonst ist natürlich die faustsprache gefragt. auch wenn es auf die situation ankommt.?
Und Faust wohin? Auf die Backe und egal, ob es dann ein paar Zähne raushaut?
scheißegal weil du in einer notsituation bist!
wenn du erst vor ihm stehst und ihn fargst "äähhmmm wo kann ich dich hinschlagen ich muss jetzt schlagen weißt du ich bin in einer notsituation." das ist schwachsinn schlag einfach so kräftig wie du kannst zu
ok. war noch nie in der situation, deshalb wüsst ich auch net, wie ich reagieren würde.
du reagierst nicht das ist reflex.
aber tröste dich ich bin auch mehr der der dann dumm dasteht und der fallenden gasflasche zuschaut wie sie runterfällt statt zu versuchen sie aufzufangen
Gewalt ist unakzeptabel. Egal von wem!
Vorher die Bremse ziehen, die Situation einfach verlassen.
Eine Ohrfeige ist, wie viele andere Reaktionen dieser Art auch, nur Hilflosigkeit. Schläge, egal welcher Art müssen nicht sein und sind in keinster Weise gerechtfertigt.
Als Notwehrreaktion wird dir auch eine Ohrfeige nichts nützen. Dafür gibt es Kurse die dich lehren was zu tun ist in solchen Situationen.
Eine Ohrfeige in Notwehr? Was hat er gemacht?
§ 32 StGB - Gesetzestext:
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
I. Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen, damit man überhaupt Notwehr ausüben darf.
Es muss ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegen.
1. Angriff
Unter einem Angriff versteht man jede drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten. Dieser Angriff kann z.B. auch dadurch geschehen, dass jemand seinen Hund auf einen Menschen hetzt, dann liegt hierin auch ein Angriff durch einen Menschen, da dieser den Hund als Waffe benutzt. Greift ein Hund einen Menschen an, ohne dass er auf ihn gehetzt wurde, also ohne, dass sein Herrchen das will, so darf man sich selbstverständlich auch dann gegen den Hund wehren. Man ist dann jedoch nicht durch Notwehr gerechtfertigt, sondern durch § 228 BGB.
Viele wissen nicht, dass ein Angriff nicht nur vorliegt, wenn jemand den menschlichen Körper angreift durch Schlagen, Treten etc. Auch das Hausrecht, das Persönlichkeitsrecht , das Vermögen und der Besitz von Sachen sind Rechtsgüter, die angegriffen werden können. Auch gegen solche Angriffe ist Notwehr grundsätzlich erlaubt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Selbst bei Tierquälerei ist Notwehr zulässig, da auch das menschliche Mitgefühl für Tiere in Form des menschlichen Empfindens durch das Tierschutzgesetz mitgeschützt ist.
Jedoch darf man nicht versuchen, jedes Unrecht durch Notwehr zu beseitigen.
Man darf nicht für die Allgemeinheit die Rechtsordnung durchsetzen oder Verbrechen bekämpfen. 2. Gegenwärtigkeit des Angriffes
Der Angriff ist gegenwärtig von seinem unmittelbaren Bevorstehen bis zu seinem Abschluss.
Man muss jedoch nicht warten, bis jemand zum Faustschlag ausholt, sondern es reicht, dass der Angreifer in einer bedrohlichen Haltung auf jemanden zugeht. Bei einem Waffenangriff braucht nicht gewartet werden bis der Angreifer die Waffe anlegt, es reicht schon der Griff zur Brusttasche, um die Waffe herauszuholen.
Einem flüchtenden Dieb darf man unmittelbar nach dem Diebstahl die Beute wieder abjagen, da der Angriff auf das Eigentum noch nicht abgeschlossen ist.
Sehr kurz ist hingegen die Zeit, um sich gegen Beleidigungen zu wehren. Nur während der Angreifer die Beleidigung gerade ausspricht darf man sich wehren. Handelt man erst eine Sekunde später ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig.
3. Rechtswidrigkeit des Angriffs
Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er gegen ein Gesetz verstößt, und es keinen Grund gibt, dass der Angegriffene den Angriff dulden muss. In erster Linie ist ein Angriff rechtswidrig, wenn er eine Straftat ist, da er dann gegen einen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch verstößt. Das ist bei Angriffen durch Tritte, Schläge, Pistole, Messer usw. grundsätzlich der Fall. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn wir selber jemanden angegriffen haben, sei es auch nur durch eine Beleidigung und der Angegriffene uns in Notwehr schlägt, so dürfen wir diese Notwehrhandlung nicht abwehren. Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht.
Grundsätzlich sind auch Angriffe durch Geisteskranke, Kinder und Betrunkene rechtswidrig und dürfen abgewehrt werden. II. Notwehrhandlung
Die Notwehrhandlung muss objektiv erforderlich, geboten und vom Verteidigungswillen getragen sein.
Die Notwehrhandlung darf sich nur gegen Rechtsgüter des Angreifers richten. Dieses kann geschehen durch Zerstörung seiner Waffen, defensives Abwehren des Angriffs , z.B. durch Blocken eines Faustschlages, oder durch Blocken und anschließenden Faustschlag.
http://www.jiu-jitsu-schule-ten-shin.de/Recht/notwehrparagraf.htm
Wer Gewalt ausübt hat es nicht verdient Mensch genannt zu werden.
Ne Ohrfeige? Das klingt nach ich konnte nicht mehr argumentieren.
Liebe ist ein seltenes Kraut,
das selbst den geschworenen Feind zum Freund macht,
und dieses Kraut erwächst aus der Gewaltlosigkeit.
Mahatma Gandhi
Natürlich gegen einen tätlichen Angriff, also wir gehen einfach mal davon aus dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist