Ist legal freiwillige mieterhöhung unterschreiben wird miete mehr erhöht

Ich habe gerade dieses skurile Schreiben von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten. Wenn ich nicht zu einer "freiwilligen Mieterhöhung" zustimme, wird ein höherer "Mietänderungsbetrag" zu zahlen sein. Wo ist da bitte die Logik und die Freiwilligkeit? Das ist doch Erpressung.

18 Antworten zur Frage

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Ist das legal? Freiwillige Mieterhöhung unterschreiben, sonst wird die Miete um noch mehr erhöht?

Die Erhöhung ist damit begründet worden, dass ich angeblich verhältnismäßig weniger Miete zahle als meine Nachbarn.
Im Mieterschuztbund bin ich nicht mehr, seit mir mal ein besoffener Helfer bei Mietübergabe geschickt wurde.
wenn sich der vermieter an die gesetzlichen vorgaben bezgl. der mieterhöhrung hält, handelt es sich hierbei weniger um erpressung als um ein verhandlungsangebot. in diesem zusammenhang könnte es sein, dass die vom vermieter vorgeschlagene mieterhöhung unter der gesetzlich erlaubten höhe liegt. wenn dieser erhöhung nicht zugestimmt wird, wird die maximal zulässige höhe, die sich an der ortsüblichen vergleichsmiete orientiert, "zum einsatz gebracht".
Also ich bin da eher der Ansicht von Reptilus.
Deine Wohnungsgesellschaft will sich mit dir gütlich einigen und schlägt dir deshalb eine geringere Erhöhung vor, als gesetzlich gesehen möglich wäre. Insofern du dieses Angebot nicht akzeptierst wird die Gesellschaft eben die gesetzlich mögliche Erhöhung ausreizen und vor Gericht erstreiten.
Ich kenne nun die Voraussetzungen nicht, die bei dir vorliegen. wenn deine Wohnung tatsächlich günstigere Konditionen als die aller anderen Mieter vorweist, dann denke ich sogar, daß die Erhöhung gerechtfertigt ist.
Nur mal zu deiner Kenntnis:
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Jahren die Kaltmiete um insgesamt 20 % anzuheben - allerdings müssen die jeweiligen Anpassungen 15 Monate auseinander liegen und die ortsübliche Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden.
Wenn du also zum Beispiel im Januar 2008 deine letzte Anpassung bekommen hast in Höhe von 15 %, dann dürfte die nächste Anpassung frühestens zum April 2009 gültig werden und die Anpassung darf nicht mehr als 5 % betragen.
Hier mal ein Link, in dem alles Wissenswerte zum Thema Mieterhöhung zu finden ist:
 - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Du solltest genau prüfen, welches Angebot dir von der Gesellschaft gemacht wurde, ob dieses form- und fristgerecht bei dir eingegangen ist und wieweit das Angebot der Gesellschaft von den tatsächlichen Möglichkeiten abweicht. Die Gefahr bei einem Prozess - so die Gesellschaft diesen denn gewinnt - ist eben auch, daß du an den Kosten des Prozesses beteiligt werden kannst oder diese möglicherweise ganz übernehmen musst.
Wie gesagt, ohne Einblick in die Unterlagen ist dir hier schwerlich zu helfen - du solltest aber zumindest prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen tatsächlich gerechtfertigt ist und ob das Angebot, welches Dir gemacht wurde eventuell tatsächlich zu Deinem Vorteil ist.
Auch ein "normales" Mieterhöhungsverlangen bedarf Deiner Zustimmung,
§ 558 b Abs. I BGB
§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung - dejure.org
Inwiefern Deine Miete tatsächlich niedriger ist als in den Nachbarwohnungen kannst Du versuchen, bei Deinen Nachbarn zu erfragen.
Die ledigliche Behauptung, dass die Miete niedriger sei, klingt nicht so sehr nach gütlicher einigung, sondern Einschüchterung.
Die WBG will sich die Mühe sparen, eine reguläre und fundierte Begründung für ihr Mieterhöhungsverlangen liefern zu müssen.
Inwiefern es zu Deinem Vorteil oder Nachteil ist, kann nur aus einem Vergleich mit vergleichbaren Mietobjekten ermittelt werden.
Wie lange wohnst Du bereits dort? Gab es bereits eine Mieterhöhung?
Ergänzung folgt, wenn Du bitte meine Fragen beantwortest.
Ich wohne schon elf Jahre hier und der Hit ist, dass seit zwei Monaten die Wand in meinem Badezimmer aufgestemmt ist, weil mir zweimal die Wasserleitungen eingefroren sind. Überhaupt ist die Wohnung so gut wie gar nicht isoliert, so dass ich enorme Energiekosten habe.
Und wann war dann die letzte Mieterhöhung?
Da müsste ich erstmal Papierkram wälzen.
Zu den zwei Punkten Wärmeisolierung und Wasserrohrbruch:
1. die Mieter können leider keinen Dämmschutz "auf aktuellstem Stand" fordern. Es könnte bitte den Konjunktiv beachten, u.U. aber dennoch für eine Mietminderung reichen. Ist allerdings problematisch und ohne Rechtsbeistand/ Mieterbund eher heikel.
2.die Bauarbeiten über zwei monate und vermutlich eingeschränkte Nutzung des Bades würde auf jeden Fall zu einer Mietminderung reichen. Hast Du den Schaden schriftlich gemeldet?
Wenn Du Dich nicht mehr erinnern kannst, war es wohl länger her.
Länger als drei Jahre?
Es war sogar ein Herr der Wohnungsbaugesellschaft hier zusammen mit einem Handwerker. Das ist nun schon fast einen Monat her.
Passiert ist nix, außer große Töne.
Heftig.quasi ohne Worte:
Nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes darf die Miete nicht unangemessen hoch sein. Unangemessen hoch ist die Miete wenn:
* ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen besteht
und
* sie mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Trotz Überschreitung der 20% Grenze liegt eine unangemesssen hohe Miete nicht vor, wenn diese zur Deckung der laufenden Kosten des Vermieters erforderlich ist.
und die Folge.
Liegt eine solche Überhöhung des Mietpreises objektiv vor, so kann der Mieter den Betrag zurückfordern, der um mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob den Mieter ein Schuldvorwurf trifft oder ob er z.B. den Mietvertrag nur als Käufer übernommen hat. Für den Vermieter kann die Folge ein Bußgeld sein, das vom Wohnungs- oder Ordnungsamt der Stadt in einem Bußgeldverfahren verhängt wird.
http://dittmann-wohnungsverwalter.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=370
Richtig, das ist Erpressung. In meinen Augen ein Fall für den Mieterschutzbund. Bist Du da schon Mitglied? Wenn nicht - das lohnt sich. Kostet nicht die Welt und Dir wird gut geholfen. besonders in solchen Fällen.
Mieterschutzbund e.V.
Ok, in diesem Fall wirst Du einen Anwalt aufsuchen müssen. Am besten einen, der auf Mieterschutz spezialisiert ist.
Mieterhöhungen müssen begründet werden.
Also ignoriere das Schreiben getrost.
Dann müssen sie konkret drei Wohnungen benennen, damit du nachfragen bzw,. vergleichen kannst.
Damit zum Anwalt, ggf. zur Staatsanwaltschaft.
Das allerdings wird der Anwalt dann sicher entscheiden.
Auf keinen Fall etwas unterschreiben.
Sowas geht ja gar nicht - alleine die Begründung ist sowas von seltsam, das man schon ein böses lächeln bekommt.
Sehr komisch, wenn die Vermieterin die Erhöhung mit "angeblich" begründet. Sie sollte schon wissen, was die einzelnen Mieter zu bezahlen haben.
Bleibe hart
Lusches.
meine Güte, ich habe "angeblich" geschrieben, weil es die Angabe der Genossenschaft war, für mich aber schwer nachprüfbar ist.


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Muss Vermieter Badfliesen bezahlen?

- wenn du auf deine Kosten die Wand fliesen lässt, ein Recht darauf hast du meines Wissens nicht. ich lüfte ordendlich -- mal ordentlich lüften empfehlen. Du kannst bei deinem Vermieter sicherlich anfragen, ober einen Teil der Kosten übernimmt, -- nicht die ganze tapete trocken zu kriegen. Die Badewanne ist bei dir identisch mit der Dusche?