Heizung defekt zeitraum miete einbehalten vermieter fordert einbehaltene geld
die antworten waren hilfreich, aber meine eigentliche frage, kann einmal einbehaltene miete wegen des mangels nach behebung des mangelsdann trotzdem gefordert werden. alberta2008
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Heizung war defekt, für den zeitraum miete einbehalten, vermieter fordert das einbehaltene geld
Ich hab mich jetzt mal genau eingelesen und es ist richtig dass er jetzt die einbehaltene Miete verlangen kann, aber Du solltest mit dem Mietereinsprechen, wieviel Du davon als Mietminderung und zur Abdeckung Deiner Kosten einbehalten kannst
http://www.recherche-links.de/bildung/wohnraum/maengel&minderung/index.html
Der Passus dazu, aus obiger textadresse:
Bleibt die Mangelbeseitigung seitens des Vermieters ergebnislos, so kann der Mieter seine Miete zurückbehalten und diese als Druckmittel einsetzen um den Mangel beseitigen zu lassen. Ist dies geschehen muß die zurückbehaltene Miete aber nachgezahlt werden.
onkel-peter, jetzt ist meine frage ausreichend beanwortet, alberta2008
die heizung war seit august defekt und ist mitte dezember repariert worden, einbehalten wurden 1 ganze und eine halbe miete in der kalten zeit, in der zeit wurde mit einem heizlüfter geheizt. vielleicht sogar mit urteil. außerdem geht bis heute die klingel nichtangemahnt wurde mehrfach.