Haus zwei erben

.wie verhindere ich die Einleitung der Zwangsversteigerung?

4 Antworten zur Frage

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Ein Haus, zwei Erben.

Zu einer Versteigerung kann es auch kommen, wenn sich die Erben einfach nicht einigen können. Zwei gleichberechtigte Parteien, aber einer fühlt sich "berechtigter".
Bei zwei Erben und angeordneter Zwangsversteigerung kann ein Erbberechtigter den aufschub der Versteigerung um 6 Monate beantragen, ein solcher antrag kann auch wiederholt gestellt werden. Vorteilhafter ist natürlich eine Einigung oder gemeinsamer Verkauf, da so ein höherer Preis erzielt werden kann.
Allgemeine Informationen siehe hier:
Erbengemeinschaft - Was man als Miterbe wissen muss
Konkreter:
" Wurde testamentarisch die Aufhebung der Erbengemeinschaft ausgeschlossen, kann Drittwiderklage i.S.v. § 771 ZPO erhoben werden. Liegen die Antragsvoraussetzungen vor, kann außerdem ein Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 180 Abs. 2 ZPO oder § 180 Abs. 3 ZPO gestellt werden. Nach § 180 Abs. 2 ZPO kann das Verfahren für längstens 6 Monate eingestellt werden, wenn „besondere Umstände“ vorliegen, die den Aufschub als „angemessen“ erscheinen lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein alter Familienbesitz versteigert werden soll und die Antragsgegner glaubhaft machen, dass sie mehr Zeit benötigen, um das für den Erwerb erforderliche Geld zu beschaffen. Der Antrag nach § 180 Abs. 2 ZPO ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen zu stellen.
Nach § 180 Abs. 3 ZPO kann das Verfahren einstweilen eingestellt werden, wenn durch die Versteigerung das Wohl des gemeinsamen Kindes der Beteiligten gefährdet wird.
Schließlich kann nach § 765 a ZPO im Falle des Vorliegens besonderer Umstände Vollstreckungsschutz gewährt werden, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Antragsstellers eine Härte darstellt, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist."
Die Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Erbengemeinschaft an einer Immobilie Erbrecht 123recht.net
§ 771 ZPO
§ 771 ZPO Drittwiderspruchsklage - dejure.org
dann,wird es zwei VERLIERER geben,schade.wie kann frau/mann so unintelligent handeln.
Da muss ein Erbe kleinbei geben und dem anderen das Haus überlassen. Oder der eine Erbe, erpresst den anderen Erben.
Irgendwoher kenne ich das.
Ich finde das so.
Es ist doch immer dasselbe.


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