Mietvertrag unkündbar kinder erben haus verkaufen

,da unserer Hausbesitzer verstorben ist und seine Kinder nun die Häuser geerbt haben,wollen sie sie nun verkaufen.Unser alter Vermieter hat aber vor seinem Tode noch beim Notar festgehalten das wir unkündbar sind und bis zu unserem Tode in der Wohnung bleiben dürfen.Das haben wir nach seinem Tode vom Notar zugesendet bekommen.Was ist wenn das Haus in dem wir leben verkauft wird?Dürfen die neuen Vermieter uns dann rausschmeißen?

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Mietvertrag,Unkündbar,doch Kinder Erben das Haus und wollen es verkaufen

Was ich ergänzent evtl. noch erwähnen sollte,der Verstorbene Vermieter hat dies in sein Testament geschrieben und dieses wurde beglaubig.Haben eine beglaubigte abschrieft vom Testament vom Nachlassgericht bekommen.Und im Testtament steht auch: Eine Anfechtung gemäß §2079? BGB schließe ich aus.
Meine Eltern wohnen schon über 25 Jahre in diesem Haus.
Eine Abfindung wollen sie nicht bezahlen.
Wir wären sogar bereit selbst das Haus kaufen.Aber nicht zu dem Preis den die Erben gerne hätten.Der Preis ist wirklich übertrieben und die größte Frechheit ist das sie UNSER Eigentum mit in den Preis eingerechnet haben und die ganzen Mängel ignorieren sie.
Das Haus ist 1903 gebaut worden,sprich sehr alt und dementsprechend sieht es auch aus.Meine Eltern renovieren seid 25 Jahren auf eigene kosten schon,da zB.sind alle böden uneben,wenn mein kleiner mit seinen Autos spielt fahren sie von alleine von der eine Zimmer seite zur nächsten,dann sind alte Fenster drinen und es zieht.Die Böden knarren und sind uneben,aussen am Haus bröckelt der putz ab,die wasserleitungen liegen im keller auf einer tür,wenn man die bewegt brechen die rohre runter,der strom fällt ständig raus und in der küche sind auf beiden seiten schon die Leitungen durchgebrannt.Meine Eltern können in der Küche nicht das Wasser nach dem spülen ablassen,da sonst das komplette Bad unter Wasser steht,bei mir ist der Boiler kaputt und nur provesorisch gemacht worden bis die Vermieter erlauben das man das machen darf.Bei meinen Eltern in der Wohnung ist ein rießen riss am fussboden wo man in den Keller schauen konnte und an der Wand wo man auf die Strasse schauen konnte Bei meine Eltern ist keine Heizung und ich habe 1 Ölofen für die komplette Wohnung,die natürlich nicht warm wird.Und das sind nur ein paar wenige Mängel,es sind weitaus mehr!
Meine Eltern haben in all den Jahren viel auf eigene kosten repariert,wie zB einen Offen einbauen lassen bei ihnen,die Böden bei sich und teilweise bei mir eben gemacht und überall Laminat verlegen lassen,neuen Boiler bei sich gekauft,WC,waschbecken,den schimmel in den Wohnungen entfernen lassen,teilweise neue Fenster,bei meinem Kind eine Heizung eingebaut usw usw.Klar sehen die Wohnungen jetzt schon aus und mein Vater wollte auch das Haus von aussen wieder richten,Carport angebaut,da der Putz abfällt,aber wenn wir sowie so ausziehen sollen,wozu dann?Sie haben noch viel viel mehr machen lassen und würden bzw wollten nach und nach noch mehr machen lassen.Aber es ist eine Frechheit das die Vermieter alles was meine Eltern gekauft haben und auch beweisen können das sie es bezahlt haben,im Kaufpreis anrechnen als würde es ihnen gehören.Mit dem alten Vermieter wurde das damals so abgeklärt das mein Vater das auf eigene kosten alles machen darf/soll,da er/wir unkündbar seien.Wir waren mit dem Vermieter befreundet und meine Eltern haben auch in dem Vermieter seinem Haus einiges gemacht und vorallem ihn bis zu letzt gepflegt.Der verstorbene Vermieter wollte auch nie das die Häuser einzeln verkauft werden,was die Kinder nun machen.
Und nun sowas.
Wir sitzen nun wie auf Kohlen und warten was passiert.
die neuen Eigentümer treten an die Stelle eures alten verstorbenen Vermieters.
Der ist an alle Vereinbarungen gebunden.
Eigenbedarf ist eine sehr schwierige Angelegenheit.
Da ist der Rat eines Anwalts gefragt.
Im Endeffekt ist das alles eine Nervenfrage.ob ihr euch den Stress antuen wollt.
Wenn man euch.so unfair es auch ist - aus dem Haus haben will, dann geht dieser Rat an euch :
Zieht euch den Ärger nicht rein. Ihr verliert Lebenszeit, habt Stress, Schriftverkehr und Kosten.Ihr verliert auch den Spaß an eurem Heim, denn man gönnt es euch nicht.
Setzt euch mit den Vermietern zusammen und versucht einen guten finanziellen Deal auszuhandeln die die Unzugskosten und einen "Schadensersatz" deckt.
Und sucht euch ein neues Domizil, in dem ihr gerne gesehen seid.
gegen 25 jahre schon drin wohen und der Testamentsklausel würde ich mal sagen.leht euch ruhig zurück.
Da bleibt ihr wohnen, wenn ihr wollt.
unkündbar heißt auch unkündbar. ihr könnt freiwillig gehen wenn ihr wollt, werdet aber nicht rausgeworfen.
Ihr seit unkündbar, der Käufer übernimmt Euch als Mieter. Der hat nur die Möglichkeit die Miete jährlich zu erhöhen, bis Ihr selber geht.
Wäre sehr unsozial
Selbst ohne notarielle Festlegung der Unkündbarkeit würde gelten:
Kauf bricht nicht Miete.
Der neue Besitzer ist Rechtsnachfolger als Vermieter in dem Vertrag.
Ausserdem:
eine notarielle Festlegung des verstorbenen Besitzers, dass ihr unkündbar seit, kann nur erfolgen, in dem im Grundbuch entweder in Abteilung II ein
Wohnrecht für die Personen eingetragen wird/auf bestimmte Räume beschränkt, vermutlich Mietwohnung und Keller sowie gemeinschaftliche Mitbenutzugsrechte diverser anderer Räume
oder
einNießbrauchrecht für die Personen eingetragen wird. Das gilt dann uneingeschränkt für alle Räume im Haus.
Gehe auf,s Grundbuchamt und lasse Dir unter der Vorlage des Notaraktes, den Du ja haben musst, einen unbeglaubigten Grundbuchauszug geben, der dürfte so um die 10 Euro kosten, dann kannst Du genau sehen,was in Abteilung II des Grundbuches vermerkt ist.
Mache Dir hier mal keine Sorgen.
Habe gerade erst gesehen, dass die Unkündbarkeit testamentarisch festgelegt wurde. Also nach Testamentsverlesung den Notar bitten, in der Versammlung, das unkündbare Wohnrecht in Abteilung II eintragen zu lassen gemäss des Testamentes. Das gibt dann nochmal einen Notartermin, wo das beurkundet wird. Dann erfolgt der Eintrag in,s Grundbuch. Das war,s.
Es muss im Grundbuch eingetragen sein, dass Ihr lebenslanges Wohnrecht habt. Es reicht NICHT aus, wenn das beim Notar festgehalten wurde.
Steht es im Grundbuch drin, habt ihr nichts zu befürchten.


mietvertrag
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