Gilt mindestlohn gastgewerbe
Ja, da gilt auch der Mindestlohn. Hier sind die Ausnahmen mal aufgelistet.
Mindestlohn 2015 - Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
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Gilt der mindestlohn auch im Gastgewerbe?
Ja, es sei denn es gibt einen Tarifvertrag, der geringere Bezahlung im
Osten ermöglicht -
Ab 1. Januar 2015 gilt im Gastgewerbe der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Eine Übergangsregel bis 2017 in ostdeutschen Restaurants oder Cafés wird es nicht geben. Die Verhandlungen dazu sind nun gescheitert.
Grundsätzlich gilt ab 1. Januar 2015 für alle Branchen der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn. Bis 31. Dezember 2016 kann jedoch durch Tarifvertrag vom Mindestlohn nach unten abgewichen werden. Ab 2017 sind solche Ausnahmen dann nicht mehr möglich.
Übergangsregeln für Ost-Tariflöhne?
Eine solche Übergangsregelung hatte wohl auch der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband im Blick, als er anbot, die Tariflöhne im Osten stufenweise bis 1. September 2016 auf 8,50 Euro anzuheben sowie ab 1. April 2017 einen Mindestlohn von 8,60 Euro zu vereinbaren. Nach Angaben des Dehoga liegen die aktuellen Tarifentgelte in den untersten Lohngruppen Ostdeutschlands derzeit zwischen 7,21 Euro und 7,87 Euro-
Mindestlohn: Ab Januar gilt Mindestlohn in der Gastronomie | Personal | Haufe