Fristlose kündigung weiterlesen

Hallo community ich habe ein Problem durch momentane Finanzielle Probleme konnte ich 2 Monatsmieten nicht zahlen, nun habe ich die fristlose Kündigung bekommen. In dem schreiben steht drin das ich nochmal die chance habe bis zum bestimmten Datum die miete zu bezhalen. Danach Kommt aber ein Blatt wo drauf steht: Wir erklären ausdrücklich, dass wir einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhähltnisses gemäß $ 545 BGB nicht zustimmen. dann die Unterschriften von den Beauftragten. was soll das heißen? auch wenn ich die Miete zahlen muss ich raus oder wie?

16 Antworten zur Frage

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Fristlose Kündigung! bitte weiterlesen

Die stillschweigende Verlängerung gemäß $ 545 BGB besagt, daß - für den Fall, daß du in der Wohnung einfach wohnen bleibst, dieser Umstand nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses führt.
§ 545 stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt.
Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
Dieser Zusatz muss bei einer fristlosen Kündigung enthalten sein, da anderenfalls durch die weitere Nutzung der Wohnung durch dich der Vertrag stillschweigend verlängert werden würde. in diesem Fall wäre eine Räumungsklage dann sinnlos. Das der § erwähnt wird ist eine reine Formsache und ein MUSS in jeder fristlosen Kündigung im Mietrecht.
Wenn du also deine Mietrückstände ausgleichst zu dem genannten Termin, dann bleibt auch das Mietverhältnis bestehen. da du die Bedinung des Vermieters erfüllt hast. einer weiteren schriftlichen Verlängerung bedarf es nicht, da der Vertrag ja bestehen bleibt.
Man, man, man, ich frage mich, wieso manche einfach gerade zu so wichtigen Themen ihren Senf dazu geben müssen, wenn sie von der Thematik keine Ahnung haben.
Nicht aufregen, ich hoffe ja, der Fragesteller kann die Qualität der Antworten einordnen
, Tom
dass sie nicht stillschweigend das mietsverhältnis verlängern, also du bekommst dann nochmal bescheid.
wie meinste das jetzt sorry verstehe ich nicht so ganz
ich nehme an in dem paragraphen 545 steht drinn, dass das mietsverhältnis stillschweigend verlängert wird, wenn der vermieter sich nicht mehr meldet. Nachdem du jetzt die ausstehende miete zahlst, wird er dir noch einmal bescheid geben ob das mietsverhältnis verlängert wird.
Sorry, du hast Null ahnung von Mietrecht. vielleicht hättest du dir $ 545 mal anschauen sollen, bevor du so ins Blaue hinein rätst und gerade in so brisanten Themen wie Mietrecht / fristlose Kündigung einer Wohnung möglicherweise echten Schaden beim Fragenden anrichtest.
Sorry, aber für sowas habe ich echt kein Verständnis.
545
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Ist doch soweit richtig, "er bekommt nochmal bescheid", genau den gesetzestext kann ich natürlich nicht wiedergeben. Bis auf die frist von 2 Wochen war es doch soweit richtig. der vermieter will nur ausschließen, dass der Mietvertrag stillschweigend verlängert wird, also.
Nein, er bekommt eben keinen Bescheid mehr.
Der Vermieter hat bereits mit der Erwähnung des §545 in der fristlosen Kündigung Widerspruch eingelegt gegen eine Verlängerung des Mietverhältnisses, falls der Mieter wohnen bleibt. dadurch, daß die Miete aber zum Fristtermin gezahlt wird, wird der Grund der fristlosen Kündigung beseitigt. Damit wird das Mietverhältnis zu den bekannten Konditionen fortgesetzt. Eines weiteren Bescheides bedarf es nicht.
Btw. das dort oben ist der genaue Gesetzestext.
wenn Du die Miete zu diesem Zeitpunkt bezahlst überlegen sie noch mal ob sie den Vertrag wieder verlängern.
Aber das muss ausdrücklich, schriftlich festgehalten werden.
Es bedeutet das wenn Du die offenen Mieten bezahlt hast der Mietvertrag schriftlich verlängert werden muß und auch verlängert wird.
Ein persönlicher tipp aus eigener Erfahrung:Miete und Strom MÜSSEN gezahlt werden selbst wenn man tagelang nichts zu essen hat.
Ich habe nicht in Blaue hineingeraten.Genauso wie ich es geschrieben habe ist es bei mir vor genau einem Jahr gelaufen.
Mein Wissen habe ich übrigens von meinem AnwaltIch vermute doch stark das DU genau das NICHT bist!Das Mietrecht ist viel zu komplex und ich zu verantwortungsvoll um um über etwas zu Schreiben von dem ich nicht BIS INS DETAIL Bescheid weiß,anders als andre. In diesem Sinne.
Nein, ich bin kein Fachanwalt für Mietrecht.
Statt dessen arbeite ich aber sein gut 7 Jahren in der Vermietungsbranche. Ich weiß also sehr gut, wovon ich rede, da ich beinahe täglich fristlose Kündigungen von Wohnungen schreibe - gleichzeitig den Mietern aber auch versuche zu helfen, die Sache wieder auf die Reihe zu bekommen.
Fakt ist: Wird die Miete in der genannten Frist bezahlt, bleibt der Mietvertrag bestehen. dazu bedarf es keines weiteren Bescheides vom Vermieter oder gar eines neuen Vertrages.
Diese Materie ist mir mittlerweile durch nahezu tägliche praktische Anwendung in Fleisch und Blut übergegangen und ich kenne in diesem Bereich durchaus die rechtlichen Gegebenheiten - diese kann man sich nämlich nich ausschließlich durch ein Rechtsstudium aneignen.
1) finde ich Deinen "Ton" nicht nur mir gegenüber ABSOLUT unangemeesen.
2 findest Du es nicht auch merkwürdig das Du mit Deiner Aussage hier der einzige bist?
4) Schon mal den Begriff:"Betriebsblind" gehört?
Der Vertrag muss nicht verlängert oder erneuert werden, da durch die Zahlung des Mietrückstandes die Kündigung unwirksam wird, siehe Frontkommentar mit Gesetzesfundstelle. Bei einer unwirksam gewordenen Kündigung besteht der ursprüngliche Vertrag fort. Eine Bestätigung des Vermieters über den Wegfall des Kündigungsgrundes KANN es geben, zwingend notwendig oder vorgeschrieben ist es nicht.
1. An welcher Stelle? Ich kann keinen Punkt finden, an dem ich nicht sachlich geblieben bin. Ich bin lediglich daran interessiert, möglichen Schaden vom Fragenden abzuwenden.
2. Der stillschweigenden Verlängerung wird für den Fall der ungerechtfertigten FORTSETZUNG DES MIETGEBRAUCHES widersprochen. Sobald die Miete jedoch bezahlt ist, handelt es sich nicht mehr um eine ungerechtfertigte Fortsetzung sondern um eine ganz reguläre. Durch die Zahlung der Miete wird zumindest für dieses mal) gar nicht gegeben. Aus diesem Grunde bleibt der Mietvertrag ganz einfach bestehen und es bedarf eben keiner schriftlichen Fixierung.
3. Ja, das finde ich sehr merkwürdig, insbesondere, da meine Antwort die einzig richtige von Vieren ist. ich wundere mich ganz einfach, wie leichtfertig Menschen ihr Halbwissen weiter geben in dem vollen Bewusstsein, daß sie damit dem Fragenden schaden können. Ich wundere mich nicht nur, sondern ich ärgere mich sogar sehr darüber.
4. Ja, hab ich schon mal gehört. Trifft aber in diesem Fall nicht zu.
Ergänzend zu den Ausführungen von Niemalskohle:
durch die Zahlung der ausstehenden Miete kann die Kündigung geheilt werden, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB:
"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist."
§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - dejure.org
Da der Vermieter aber nicht wissen kann, ob Du die ausstehende Miete bezahlst, wird vorsorglich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen, um sich im Falle der Nichtzahlung abzusichern.
Setze d umgehend mit dem Vermieter in Verbindung und mache notfalls ein Ratenzahlungsangebot oder versuche, beim Sozialamt ein Darlehen zu bekommen.
Die ersten Antworten kannst Du übrigens getrost vergessen, ich kann den entsprechenden Kommentaren von Niemalskohle nur zustimmen.
Tom.
Naja, daß mit der Heilung der Kündigung hätte ich auch schreiben können. dann wärs deutlicher gewesen. drum auch für deine Ergänzung.
Oh man, ich krieg einfach nur Bauchschmerzen, wenn ich sehe, wie Leichtfertig manche mit dem Schicksal anderer umgehen nur um mal ihren Senf dazu zu geben oder ein paar Bonuspunkte zu kassieren.


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